Neue Regelungen:

Die wichtigsten Änderungen für 2016

Überweisungsträger und Geld
5. IBAN ersetzt Kontonummer
Nur noch bis zum 1. Februar 2016 kann für Überweisungen im Inland die bisherige Bankleitzahl und Kontonummer verwendet werden. Ab dann gilt ausschließlich die International Bank Account Number (IBAN). Gleiches gilt für die Nutzung des elektronischen Lastschriftverfahrens: Auch hier laufen die Übergangsbestimmungen der SEPA-Verordnung zum Februar 2016 aus, so dass nur noch das neue SEPA-Verfahren genutzt werden kann.
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