Das Wireless Local Area Network, kurz WLAN, ist ein lokales Funknetz. In der Regel kommen dabei kabellosen Netzwerke nach dem IEEE-Industriestandard der 802.11-Familie zum Einsatz.
Der Netzwerkriese Cisco gibt in Sachen Wifi 6 Gas. Neu im Angebot sind Zugangsgeräte, die die nächste WLAN-Generation unterstützen. Gleichzeitig wird mit dem Catalyst 9600 das Networking-Rückgrat für die drahtlose Zukunft fit gemacht.
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Praktisch: In sogenannten Community-WLAN-Netzen surfen Kunden unterwegs über die Router anderer Kunden und sparen Datenvolumen beim Mobilfunk. Gewöhnungsbedürftig: Internetanbieter dürfen Router dafür ungefragt nutzen. Kunden müssen da aber nicht mitspielen.
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Unitymedia nutzt WLAN-Router seiner Kunden für teilöffentliche Hotspots. Braucht das Unternehmen dafür die Einwilligung der Kunden? Im Streit darüber mit der Verbraucherzentrale hat jetzt der BGH entschieden.
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Immer mehr Anbieter von WLAN-Lösungen verlagern das zentrale Management in die Cloud. Überlastete Netzwerkadministratoren kann so per Automatisierung die Arbeit erleichtert werden.
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Im EU-Parlament wird darüber diskutiert, mit welchen Kommunikations-Technologien vernetzte Fahrzeuge in Zukunft arbeiten sollen - per Mobilfunk oder WLAN.
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FritzOS 7.10 ist da. Neu ist unter anderem die Unterstützung von AP-Steering in Mesh-Netzen sowie eine VPN-Funktion zum Absichern des gesamten Netzwerkverkehrs.
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Ein verbessertes Funknetz entlang der Schiene, digitale Stellwerke und Sensoren sollen der Bahn dabei helfen, pünktlicher zu sein. Der Konzern plant eine Milliarden-Investition in neue Digitaltechniken binnen der kommenden 20 Jahre.
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Bis 2021 will die Deutsche Bahn ihre gesamte Intercity-Flotte mit WLAN ausstatten. Erste IC-Wagen mit der Funktechnologie sind bereits im Einsatz. Dem Konzern kostet der Umbau 30 Millionen Euro.
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Der neue mobile Opera-Browser für Android kommt mit eingebautem VPN-Dienst daher. Die Funktion soll für mehr Datenschutz und Sicherheit beim mobilen Surfen im Internet sorgen.
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Betreiber von frei zugänglichem WLAN sind nicht dafür verantwortlich, wenn Nutzer über das Netz Urheberrechtsverletzungen begehen. Dieses Urteil hatte der BGH bereits vergangenes Jahr gefällt und nun eine Revisionsverhandlung abgelehnt. Damit ist die Entscheidung endgültig.
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