Neue Pflichten für Online-Shops bei Verpackungen
Bußgeld bis 200.000 Euro
von Bärbel Edel - 16.01.2019
Ein Verstoß gegen das neue Verpackungsgesetz kann teuer werden. „Wer gegen die Vorschriften des Verpackungsgesetzes verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und hat mit zum Teil hohen Bußgeldern zu rechnen“, warnt die Rechtsanwältin Alena Fuchs. Unternehmen, die sich nicht registrieren, obwohl sie dazu verpflichtet sind, müssen mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro rechnen. Die Nichtbeteiligung an einem dualen System kann sogar bis zu 200.000 Euro Strafe kosten.
Gleichzeitig riskieren Händler bei Nichtbeachtung eine Abmahnung, denn: „Das Verpackungsgesetz ist auch eine Marktverhaltensregel“, betont Fuchs. Da es sich bei dem Register der ZSVR um ein öffentliches Register handele, könnten nun auch Konkurrenten überprüfen, ob ein Unternehmen seinen Registrierungspflichten nachgekommen ist. „Dadurch steigt die Abmahngefahr“, so die Anwältin.
Bei Crustanova, einem Webhändler für frische Meeresfrüchte, sieht man sich in Sachen Verpackungsgesetz „gut aufgestellt“. Laut Vertriebsleiter Simon Mendel hält sich der Aufwand „im Rahmen“. Sein Fazit: „Abmahnungen lassen sich vermeiden, wenn man rechtzeitig handelt.“