Für 4.800 Unternehmen in Deutschland bringt das neue Jahr mehr Arbeit und Verantwortung. Denn seit dem 1. Januar 2024 betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch Unternehmen, die zwischen 1.000 und 3.000 Mitarbeitende zählen. Bislang waren von der Regelung nur 900 Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten betroffen. Die empfinden das LkSG als zu bürokratisch, hat eine
Studie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach und des Softwareherstellers EQS Group ergeben, an der sich 470 Verantwortliche beteiligten. Hauptkritikpunkt: Mit dem LkSG sei ein hoher personeller und finanzieller Kraftakt verbunden, vielen Unternehmen mangele es an erfahrenem Personal. Die Firmen befürchten, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit unter den hohen Standards leiden könne. Auch die drastischen Strafen sorgen für Unmut. Wer gegen das LkSG verstößt, büßt dies mit bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes, zudem droht im Ernstfall der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für bis zu drei Jahre.
Konkret kommen mit dem LkSG neue Transparenzpflichten auf die Unternehmen zu. Sie zu erfüllen, ist bei globalen und stark diversifizierten Lieferketten gar nicht so einfach. Dennoch wird sich das LkSG für die Unternehmen auszahlen, sehen sie sich damit doch für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) weit besser gerüstet als Unternehmen anderer Länder. Diese geplante EU-Richtlinie soll ab 2026 in der EU gelten.
Das LkSG verpflichtet die Unternehmen, ein Risikomanagementsystem einzuführen und die Risiken, die entlang der Wertschöpfungskette entstehen können, regelmäßig zu analysieren. Ohne digitale Unterstützung und valide Daten ist dies nicht möglich.
Wer umfassende Sorgfaltspflichtprozesse implementiert, um damit Menschenrechtsverletzungen und Umweltprobleme innerhalb der eigenen Lieferketten identifizieren und beheben zu können, erfüllt damit nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern kann auch bei Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden oder Investoren punkten, die ESG-Faktoren bei ihren Entscheidungen immer stärker berücksichtigen. Einen Vertrauensverlust wegen Verstößen gegen die Menschenrechte können sich Unternehmen nicht leisten.