E-Commerce , auch Online-Handel, steht für das Einkaufen per Internet. Der Kauf erfolgt dabei entweder per Webbrowser oder über spezielle Apps für Smartphones und Tablets.
Die derzeit größten Verkaufsplattformen im Netz sind das Online-Auktionshaus Ebay und das Online-Versandhaus Amazon. Daneben bieten heutzutage beinahe alle renommierten Einzelhandels-Geschäfte sowie Handelsketten einen eigenen Online-Shop, in dem Kunden ihre Artikel über das Internet erwerben können.
Als Zahlungsmittel haben sich im Online-Handel neben den klassischen Varianten, wie etwa Bankeinzug oder Kreditkarte, auch alternative Zahlungsmöglichkeiten etabliert. Sehr verbreitet ist beispielsweise der Dienst Paypal, der als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer eine reibungslose Transaktion garantieren soll. Ähnlich verfährt auch Amazon mit seinen Marketplace-Handelspartnern.
Cross-Border Commerce Europe, eine Plattform zur Förderung des grenzüberschreitenden E-Commerce in Europa, rankt die besten grenzüberschreitenden Online-Shops und -Marktplätze - einmal aus Sicht der Verbraucher und einmal aus Sicht der Händler.
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Nicht immer stehen hinter grünen Werbeversprechen tatsächlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Verbraucher würden oft in die Irre geführt, kritisiert Steffi Lemke. Es brauche deshalb „wirksame Regeln“.
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Devices wie Smartphones bis hin zur Workstation – der Broadliner Also startet ein Trade-in-Angebot für Privat- und Geschäftskunden. Reseller können dabei den Restwert der zurückgegebenen Ware auf den Kaufpreis neuer Geräte anrechnen.
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Trotz der Warnungen großer Unternehmen hat sich die EU auf den "Data Act" geeinigt. Damit sollen Daten aller möglichen Geräte von der Kaffeemaschine bis zum Windrad besser genutzt werden können. Was das für E-Commerce-Unternehmen bedeutet.
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eBay erweitert den Marktplatz um neue Funktionen für gewerbliche Verkäufer: Ab sofort steht zum Beispiel ein vereinfachter Prozess bei Zahlungsstreitfällen zur Verfügung, zudem können Händler unangemessene Nachrichten melden oder die betreffende Person sperren.
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Menschen mit Beeinträchtigung werden durch die fehlende digitale Barrierefreiheit von gesellschaftliche Teilhabe ausgeschlossen. Eine aktuelle Studie zeigt jetzt: Drei Viertel der meistbesuchten Web-Shops in Deutschland sind nicht barrierefrei.
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Das Bundeskartellamt hat Amazon unter verschärfte Wettbewerbsaufsicht gestellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte nun mit, dass der Kartellsenat derzeit nicht beabsichtige, in der Sache den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate zu ziehen.
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Zalando hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Klage gegen die Einstufung als "sehr große Online-Plattform" eingereicht. Die EU-Kommission habe das hybride Geschäftsmodell ignoriert.
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Am heutigen Dienstag verhandelt der Kartellsenat in Karlsruhe erstmals über eine Beschwerde gegen die Einstufung von Amazon als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb".
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Die Digitalisierung schreitet voran. Die Hälfte des Tages verbringen junge Generationen online und interagieren auf digitalen Kanälen mit Marken. Unternehmen, die verpassen, ihre Marke in ein digitales Pendant umzuwandeln, riskieren vergessen zu werden.
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