E-Commerce , auch Online-Handel, steht für das Einkaufen per Internet. Der Kauf erfolgt dabei entweder per Webbrowser oder über spezielle Apps für Smartphones und Tablets.
Die derzeit größten Verkaufsplattformen im Netz sind das Online-Auktionshaus Ebay und das Online-Versandhaus Amazon. Daneben bieten heutzutage beinahe alle renommierten Einzelhandels-Geschäfte sowie Handelsketten einen eigenen Online-Shop, in dem Kunden ihre Artikel über das Internet erwerben können.
Als Zahlungsmittel haben sich im Online-Handel neben den klassischen Varianten, wie etwa Bankeinzug oder Kreditkarte, auch alternative Zahlungsmöglichkeiten etabliert. Sehr verbreitet ist beispielsweise der Dienst Paypal, der als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer eine reibungslose Transaktion garantieren soll. Ähnlich verfährt auch Amazon mit seinen Marketplace-Handelspartnern.
Personalisierung, Werbung mit Produktmarkierung, visuelle Suche: Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat diverse neue Funktionen vorgestellt, die den Trend zum "Social-First-Shopping" noch weiter befeuern sollen.
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Anders als klassische Partnervermittlungsinstitute haben Online-Plattformen wie Parship einen einklagbaren Anspruch auf Vergütung. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschieden.
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Die US-Konsumenten sind in Shopping-Laune: Der Digital Economy Index von Adobe zeigt, dass der diesjährige Amazon Prime Day die Rekordzahlen der Schnäppchensause des vergangenen Jahres noch übertreffen könnte.
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2020 stieg das Sendungsvolumen sprunghaft an: KEP-Dienstleister transportierten innerhalb Deutschlands insgesamt 4,05 Milliarden Pakete - ein Zuwachs von 400 Millionen Sendungen oder 10,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Gesamtumsatz wuchs um 10,5 Prozent.
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Das höchste EU-Gericht hat entschieden: Wer anderen Nutzern auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift an den Rechteinhaber weitergeleitet werden.
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Der Bundestag hat die Vorschriften für Online-Marktplätze verschärft, um die Angebote für Verbraucher transparenter zu machen. So müssen Vergleichsplattformen im Internet künftig angeben, nach welchen Kriterien sie Waren und Dienstleistungen bewerten.
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Von wegen Steuergeheimnis und Vertraulichkeit. Ein Leak bringt die Finanzen der 25 reichsten Amerikaner - darunter Amazon-Chef Jeff Bezos und Tesla-Boss Elon Musk - an die Öffentlichkeit, mit überraschenden Erkenntnissen.
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Worldline will Online-Shops besser vor Betrug schützen. Deshalb integrierte der Dienstleister Microsoft Dynamics 365 Fraud Protection in seine Zahlungslösung für Digital Commerce.
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Internationale Überweisungen in Echtzeit, Super-Apps als Serviceplattformen mit eigenen Bezahlfunktionen und Cyberwallets dürften bald auch in Europa keine Zukunftsmusik mehr sein.
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