Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
AppSec- und Awareness-Trainings sind nur dann effektiv, wenn sie das Bewusstsein der Entwickler für die Sicherheit schärfen und ihnen die Fähigkeiten vermitteln, die sie brauchen, um sicheren Code zu erstellen.
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Zwei Drittel der Malware wird mittlerweile über die Cloud verbreitet, 97 Prozent der Google Workspace-Nutzer haben den Zugriff von Drittanbieter-Apps auf ihr Google-Unternehmenskonto genehmigt.
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Die Gesundheitsbranche wird seit der Corona-Pandemie zunehmend von digitalen Angriffen bedroht. Im Gesundheitssektor sind auch IIoT-Plattformen und somit Geräte wie etwa Magnetresonanztomographen (MRT) und Computertomographen (CT) betroffen.
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Dem aktuellen „Cyber Security Report 2021“ zufolge waren die Gefahren durch Hacker-Angriffe, Datendiebstähle und Meinungsmanipulation noch nie größer.
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Nach datenschutzrechtlichen Bedenken an Apples angekündigtem System zum Aufspüren von kinderpornografischem Fotomaterial hat der Konzern nun nachgebessert.
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Codeproject-Mitglied _Flaviu, ein Entwickler aus Rumänien, hat einen universellen Datenbank-Client geschrieben, der mit jedem Datenbanktyp arbeitet, sofern es dafür einen ODBC-Treiber gibt.
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