Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Sie sollen sich rechtswidrig die Zustimmung zum Datensammeln beim Surfen im Web erschlichen haben: Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben knapp 100 Unternehmen wegen Cookie-Bannern abgemahnt.
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Eine neue Studie des GitHub Security Lab liefert Einblicke in die Beziehung zwischen Entwicklern und Sicherheitsforschern während des Prozesses der Offenlegung von Sicherheitslücken.
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Viele Unternehmen fühlen sich durch die strengen Datenschutzauflagen massiv unter Druck gesetzt. Viel zu unübersichtlich seien die Auflagen, so der Branchenverband Bitcom.
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Das Projekt Gaia-X, eines der wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben von Bundesregierung und Europäischer Union, zielt auf den Aufbau einer europäischen Dateninfrastruktur, die Datensouveränität und -sicherheit für Europa schafft.
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Anfang August kündigte Apple Maßnahmen für mehr Kinderschutz an. Kritik von Sicherheitsexperten und Datenschützern ließ nicht lange auf sich warten. Jetzt wird das Konzept überarbeitet.
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Bis zum Jahr 2030 plant Google in Deutschland Investitionen in Höhe von einer Milliarde Euro. Beim Bau zweier neuer Rechenzentren will der Internetkonzern auch ein besonderes Augenmerk auf das Thema Nachhaltigkeit legen.
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