Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Eine Berliner Firma hat im Job-Portal der Bundesagentur für Arbeit 2500 fingierte Stellenangebote eingestellt. Sie boten keine Arbeit, sondern verfolgten das Ziel, persönliche Daten der Bewerber zu sammeln.
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Microsoft hat seinen siebten Sicherheitsbericht vorgestellt. Demnach infizierten sich Unternehmen im ersten Halbjahr 2009 fast doppelt so häufig mit Computerwürmern wie im Halbjahr davor.
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Ein holländischer Hacker hat automatisierte Nachrichten an iPhone-Nutzer geschickt, in denen er sie aufforderte, ihr iPhone sicher zu machen - für 5$ wollte er den Opfern dabei helfen.
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Dem britischen Guardian sind bei einem Einbruch auf seinem Job-Portail eine halbe Million Identitäten abhanden gekommen. Die Zeitung hat die Betroffenen per E-Mail benachrichtigt.
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Der Lebensmitteldiscounter Lidl muss sich erneut mit dem Verlust sensibler Daten auseinandersetzen. Ein irischer Zentralserver war für Unbefugte zugänglich.
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Das Open Source Plattenverschlüsselungstool Truecrypt ist in einer neuen Version verfügbar, die unter anderem volle Unterstützung für Windows 7 und Mac OS X 10.6 bietet.
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Ein Datenskandal, der keiner ist: laut Entwicklerteam war der Zugriff auf private Voicemail-Aufzeichnungen per Suchmaschine nur aufgrund von Bedienfehlern möglich. Inzwischen seien entsprechende Dateien aber komplett von der Suche ausgenommen.
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Unmittelbar nachdem ein Datendiebstahl bei der Telekom erneut die Medien beschäftigte, berichtet der Norddeutsche Rundfunk über eine ähnliche Panne beim Finanzdienstleister AWD. Demnach wurden NDR Info 27.000 Datensätze von AWD-Kunden von einer externen Quelle zugespielt.
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