Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat für den 9. Februar 2010 den Safer Internet Day ausgerufen. Zu diesem Anlass gibt das BSI Tipps für sicheres Surfen im Internet. Auch eine Hotline ist geschaltet.
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Microsoft hat eine schwerwiegende Sicherheitslücke in Internet Explorer bestätigt, die es Angreifern erlaubt, die C:-Partition eines PCs auszulesen. Der betroffene Nutzer braucht dazu nur einen präparierten Link auf einer Webseite anzuklicken.
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Sicherheitsspezialisten der Bostoner Firma Core Security wollen einen Exploit gefunden haben, der dem Webmaster einer präparierten Internet-Seite vollen Zugriff auf die Systemfestplatten seiner Besucher eröffnet.
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Microsoft hat auf die Veröffentlichung der 16-Bit-Schwachstelle in allen gängigen Windows-Versionen durch den Sicherheitsexperten Tavis Ormandy reagiert und stellt eine Fix-it-Lösung zur Verfügung.
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Englischsprachige Medien und das amerikanische FBI warnen vor Schindluder, das mit gutgläubigen Spendern für die Erdbeben-Opfer in Haiti getrieben wird. Es seien bereits Spam-Mails in Umlauf, die Menschen dazu bringen wollen, Geld an zwielichtige Organisationen zu spenden, die vorgeben, für die Erdbeben-Opfer zu sammeln.
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät angesichts der Schwachstelle in Internet Explorer, einstweilen auf einen alternativen Browser umzusteigen. Der Exploit, mit dem sich die Lücke ausnutzen lässt, ist nun öffentlich verfügbar.
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Ein groß angelegter Angriff auf die Infrastruktur von 34 internationalen Unternehmen hat unter anderem Google und Adobe getroffen. Die Kriminellen nutzen eine Sicherheitslücke in Internet Explorer aus. Experten sehen den Ursprung der Angriffe in China.
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Google hat über seinen Branchencenter-Dienst Homepage-Statistiken von kleinen Unternehmen an Nutzer verschickt, die mit dem Unternehmen gar nichts zu tun hatten. Google beruft sich auf menschliches Versagen und sagt, die Datenpanne habe nur wenige Nutzer betroffen.
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Der Branchenverband Bitkom hat zusammen mit dem Deutschen Institut für Normung e.V. einen Leitfaden zur IT-Sicherheit herausgegeben. Er soll Entscheider in Unternehmen bei Fragen der IT-Sicherheit unterstützen.
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Verschlüsselte USB-Sticks von Kingston, Sandisk und Verbatim sind mit 256 Bit AES-verschlüsselt und sollen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Forscher haben den Passwortschutz nun ausgehebelt.
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