Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Internet-Sicherheit ist eine Illusion. Das bewiesen Sicherheitsexperten bei einem Hacking-Wettbewerb einmal mehr. Die Forscher knackten Internet Explorer, Firefox und Safari und verschafften sich Zugriff auf die internen Datenbanken des iPhone.
>>
Die Stiftung Warentest hat eine Auszeit von Staubsaugertüten und Frischkäse genommen und stattdessen den Datenschutz bei sozialen Netzwerken unter die Lupe genommen. In der April-Ausgabe der Zeitschrift test attestiert sie Facebook, Stayfriends und Co. als Ergebnis gravierende Mängel bei Datenschutz und Datensicherheit.
>>
Wer in Internet-Foren gerne pöbelt, sollte das zumindest nicht unter seinem richtigen Namen tun. Eine Microsoft-Studie belegt, dass eine negative Internet-Reputation Job-Bewerber um die Zusage bringen kann.
>>
Hundertmal schneller als unter Verwendung herkömmlicher Festplattentechnik lassen sich beispielsweise Windows-XP-Benutzer-Passwörter knacken, wenn man die dazu benötigten Rechentabellen auf Flash-Speichern vorhält. Das haben Schweizer Sicherheitsexperten im Experiment nachgewiesen.
>>
Schädliche Software wird immer professioneller. Die Entwickler der Zeus-Software, mit der sich Rechner im großen Stil aus dem Internet angreifen lassen, setzen inzwischen Aktivierungsroutinen ein, wie sie von Windows bekannt sind: Der Aktivierungs-Schlüssel, der nötig ist, damit die Software läuft, lässt sich nur auf einem Rechner installieren.
>>
Twitter hat einen Filter in sein Kommunikationssystem eingebaut, der größeren Schutz vor schädlichen Links bieten soll. Schadware-Links in direkten Nachrichten unter Twitter-Nutzern sollen nun unschädlich gemacht werden.
>>
Sicherheitsexperten der Kaspersky-Labs warnen vor einer neuen Welle von Angriffen durch das Koobface-Botnetz. Ihre Analyse legt nahe, dass Kriminelle ihre Botnetze regelmäßig warten, aktualisieren und in größerer Zahl wieder ans Netz nehmen. Der Koobface-Wurm verbreitet sich vorrangig über Facebook.
>>
Die Entwickler von Suse haben eine Vielzahl von Paketen aktualisiert. Damit schließen sie einige Sicherheitslücken in Programm-Paketen, die das System gefährden. Wer Suse Linux verwendet, sollte schnell aktualisieren.
>>
Die Bundesnetzagentur warnt vor Unternehmen, die sich als Datenschützer ausgeben, um Bankdaten von Kunden zu erschleichen. Sie geben sich als Kooperationspartner der Bundesnetzagentur aus. Eine solche Kooperation gibt es jedoch nicht.
>>