Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
In China wütet ein Handy-Virus, der sich als Programm tarnt und mobile Geräte via MMS infiziert. Teuer für die Opfer: "MMS Bomber" verbindet sich mit dem Internet und verbreitet sich per MMS weiter.
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Industriespione sehen es auf hochgestellte Mitarbeiter in Unternehmen ab, um an interne Daten zu gelangen. Direktoren, leitende Mitglieder und Vizepräsidenten werden häufig zur Zielscheibe von E-Mails, die darauf aus sin, Zugang auf den Rechnern der Angestellten zu bekommen.
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Fast ein Viertel der Internet-Surfer speichern ihre Passwörter im Browser oder geben ihre Zugangsdaten an andere weiter. Viele wechseln ihre Kennwörter zudem so selten wie möglich.
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Die Java-Entwicklungsumgebung von Sun hat mehrere Sicherheitslücken. Nutzen Angreifer sie aus, können sie eine Vielzahl von Problemen verursachen: Vom Denial-of-Service-Angriff bis zum unerlaubten Systemzugriff.
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Koreanische Sicherheitsexperten haben eine neue Methode entdeckt, wie sich schädliche Software verbreitet. Sie gibt sich als Software-Update aus und überschreibt die echten Update-Dateien.
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Sicherheitsexperten warnen vor Spam-Mails, die sich als Buchungsbestätigung für einen Delta-Airlines-Flug ausgeben. Sie setzen den Empfänger in Kenntnis, dass für das vermeintliche Ticket 1000 Dollar von seinem Konto abgebucht worden seien. Wer genauer nachsieht, holt sich einen Trojaner an Bord.
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Jeder zweite E-Mail-Nutzer in Nordamerika und Westeuropa klickt einer Umfrage zufolge auf Spam-Mails. Fast die Hälfte von ihnen öffnet den Spam sogar absichtlich. Dennoch hält es ein Großteil der Nutzer für unwahrscheinlich, zum Mitglied eines Botnetzes zu werden.
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Google will Besitzern von Gmail-Accounts mehr Sicherheit bieten. Das Unternehmen warnt den Benutzer eines Google-Mailaccounts künftig, wenn sein Mailkonto verdächtige Aktivitäten aufweist.
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Microsoft will mit einem außerplanmäßigen Update eine kritische Schwachstelle in Internet Explorer 6 und 7 schließen. Das Unternehmen erachtet die Lücke als schwerwiegend genug, um mit der Aktualisierung nicht bis zum nächsten Patchday am 13. April zu warten. Am heutigen Dienstag soll die neue Version verfügbar sein.
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Adserver verteilen Werbebanner im Internet. Cyberkriminelle nutzen große Adserver immer häufiger, um mit den Anzeigen schädliche Software auf Webseiten zu schmuggeln. Surfer müssen die Anzeigen nicht einmal klicken, um sich zu infizieren - im schlimmsten Fall reicht es schon, die Lieblings-Nachrichtenseite aufzurufen.
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