Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Datenschutzbeauftragte schlagen Alarm: Google scannt mit seinen umstrittenen Street-View-Autos nicht nur Straßenzüge und Gebäude, sondern auch private WLAN-Netze. Damit verschafft sich das Unternehmen persönliche Daten der ahnungslosen Nutzer.
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Spezialisten bei Amazon haben eine Schwachstelle auf Amazon.com geschlossen. Kriminelle konnten sie ausnutzen, um die aktuelle Session zu stehlen und im Namen des Benutzers Einkäufe zu tätigen.
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Mit Hilfe der Spion-Software, die den Dieb eines gestohlenen Laptops ausfindig machen soll, haben die Mitarbeiter einer amerikanischen Schulbehörde systematisch Schüler überwacht. Das geschah auch, wenn die Rechner gar nicht als gestohlen gemeldet worden waren.
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Sicherheitsexperten warnen vor einem neuen Virus, der sich als Erweiterung für Google Chrome ausgibt. Anstelle der Zusatzsoftware für den Browser enthält die Datei jedoch einen Trojaner, der persönliche Daten des Benutzers stehlen will.
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Sicherheitsexperten haben Spam-Mails entdeckt, die sich als Nachricht der Royal Mail ausgeben und eine Lücke in PDF-Dokumenten ausnutzen. Das PDF enthält den Zeus-Trojaner, der Daten stiehlt. Die Schwachstelle liegt in der PDF-Spezifikation selbst.
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Dem Flugzeugkonzern Airbus sind zwei Laptops entwendet worden. Auf den mobilen Rechnern befanden sich Baupläne und vertrauliche Daten der Flugzeugmodelle A330, A340 und A350.
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Ein neuer Trojaner hat es auf Windows Mobile abgesehen. Der Schädling tarnt sich als das Spiel 3D-Anti-terrorist-action. Hat er ein Smartphone infiziert, ruft er teure Servicenummern in der ganzen Welt an.
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Adobe kündigt an, seine Updates für Acrobat und Reader künftig automatisch zu verbreiten und auf Wunsch auch automatisch zu installieren. Damit reagiert das Unternehmen endlich auf die Forderungen, seinen Update-Prozess zu modernisieren.
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