Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Eine Sicherheitslücke in Facebook führte dazu, dass Nutzer die Chats anderer Personen einsehen konnten. Auch war es möglich, in deren Namen Freundschaftsanfragen anderer Nutzer anzunehmen oder abzulehnen. Der Fehler ist inzwischen behoben.
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Microsoft will am Mai-Patchday zwei Sicherheitslücken schließen, die das Unternehmen als kritisch einstuft. Eine Schwachstelle betrifft Office und Visual Basic, die andere Windows selbst. Wenn Ihr System Sie über die neuen Versionen informiert, sollten Sie sie installieren.
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Microsoft hat mit einem Update im April zwei kritische Sicherheitslücken geschlossen, ohne Informationen über die Schwachstellen zu veröffentlichen. Sicherheitsexperten kritisieren, dass Microsoft die Kunden so unnötig Gefahren aussetzt. Administratoren hätten durch die fehlende Veröffentlichung nicht die Möglichkeit, das Sicherheitsrisiko adäquat einzuschätzen.
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Trendmicro warnt vor einer erhöhten Anzahl von Phishing-Mails, die sich als Nachrichten von Amazon ausgeben. Hinter den angepriesenen Produkten lauert eine Webseite mit schädlicher Software.
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Das soziale Netzwerk SchülerVZ hat einen neuen Datenskandal: Ein Wissenschaftler hat zu Testzwecken 1,6 Millionen Datensätze von Schülern gestohlen und der Online-Publikation Netzpolitik.org zugespielt. Das sind 30 Prozent der Nutzerprofile des Netzwerks.
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Sicherheitsexperten haben eine Neuauflage des Storm-Wurms entdeckt, der zwei Jahre lang nicht aktiv war. In seiner stärksten Phase war der Wurm für 20 Prozent des Spam-Versands verantwortlich.
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Microsoft warnt vor einer kritischen Coss-Site-Scripting-Lücke in seiner Portal-Software Sharepoint, die in vielen Unternehmen zum Einsatz kommt. Bislang gibt es kein Update, das das Problem behebt. Administratoren sollen die fehlerhafte Funktion von Hand deaktivieren.
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Smartphones und internetfähige Mobiltelefone sind genauso von Viren, Trojanern und anderen Schädlingen bedroht wie PCs. Doch sind sich ihre Benutzer darüber nicht im Klaren.
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Ein Krimineller bietet im Internet 1,5 Millionen gehackte Facebook-Accounts zum paketweisen Verkauf an. Der Preis der Accounts richtet sich nach der Anzahl der Kontakte der geknackten Benutzerkennungen.
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Nutzer des Microblogging-Dienstes Twitter sind erneut Zielscheibe einer Welle von Spam-Mails. Twitter-Anwender werden auf eine gefälschte Webseite gelockt, wo sie ihre Nutzerdaten eingeben sollen.
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