Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Samsung liefert mit seinen Wave-Smartphones einen Virus aus. An Bord der Mikro-SD-Karte befindet sich ein Trojaner, der Systemdateien verändert. Betroffen sind die in Deutschland ausgelieferten Smartphones der Reihe Samsung S8500 (Wave).
>>
Die Openoffice-Entwickler haben eine neue Version ihres Programms veröffentlicht. Openoffice 3.2.1 behebt mehrere Sicherheitslücken. Sichern Sie Ihre Textverarbeitung ab!
>>
Aktuelle Adobe-Programme haben mehrere offene Sicherheitslücken, die den PC einem hohen Risiko aussetzen, aus dem Internet angegriffen zu werden. Derzeit gibt es keine Informationen darüber, wann der Hersteller die Lücken schließt.
>>
Ein neuer Phishing-Angriff nutzt die Tatsache aus, dass Surfer gerne mal den Überblick verlieren, wenn im Browser zu viele Tabs geöffnet sind. Der Angriff lädt in einem verborgenen Tab Javascript-Code nach und gaukelt dem Surfer eine echte Webseite vor.
>>
Die österreichische Telekom hat Router an 7000 Kunden ausgeliefert, die mit einem Standard-Passwort konfiguriert und aus dem Internet erreichbar waren. Ein Firmware-Update soll das Problem nun lösen.
>>
Die aktuelle Firefox-Version 3.6.3 hat eine Sicherheitslücke, die es Angreifern erlaubt, eine Internetadresse zu "entführen". Dadurch können sie vertrauliche Informationen stehlen.
>>
Für Internet Explorer 7 und 8, Google Chrome ab Version 4.x sowie Firefox ab Version 3.5 stehen ab sofort Add-ons zur Verfügung, mit denen der Anwender festlegen kann, dass keine Informationen über seinen Website-Besuch an Google Analytics übermittelt werden.
>>
Eine von Facebook bereits als abgedichtet gemeldete Sicherheitslücke war offenbar doch noch nicht so ganz dicht: Nach einem Bericht von IDG News erlaubt sie Hackern weiterhin, die Freundeslisten anderer Personen einfach zu löschen.
>>
Hacker haben die Carders.cc geknackt, eine deutsche Webseite, die sich auf den Untergrund-Handel mit gestohlenen Kreditkartendaten spezialisiert hat. Die Angreifer haben eine Vielzahl von Daten mitgenommen und auf anderen Filesharing-Plattformen zur Verfügung gestellt.
>>
Computerspezialisten berichten von einer neuen Strategie der Cyberkriminellen: Sie legen die Telefone eines Opfers per DoS-Attacke lahm, während sie sein Bankkonto leerräumen.
>>