Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Sicherheitsexperten warnen vor einer Phishing-Welle, die es gezielt auf Nutzer mit eigenen Internetseiten abgesehen hat. Sie werden aufgefordert, ihre Zugangsdaten zu ändern.
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Schädliche Software findet sich längst nicht mehr nur auf dubiosen Webseiten mit zwielichtigen Inhalten, sondern lauert in der Regel auf legitimen Seiten, etwa einer Zeitung oder eines Telefonanbieters.
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Das so genannte Kraken-Botnetz, eines der größten Botnetze der Welt, tritt wieder in Aktion. Dabei bedient es sich besonders effizienter Techniken, um möglichst viele PCs zu infizieren.
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Teenager verhalten sich im Internet - entgegen aller Warnungen - fremden Personen gegenüber zu auskunftsfreudig. Das legt eine amerikanische Studie über "Das geheime Leben der Teenager" nahe.
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Twitter hat eine Cross-Site-Scripting-Lücke, die es einem Angreifer leicht macht, einen Account zu kapern. Die Entwickler arbeiten daran, die Lücke zu beheben, in manchen Funktionen besteht sie aber nach wie vor.
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Google hat eine neue Version seines Chrome-Browsers veröffentlicht. Damit schließt das Unternehmen Sicherheitslücken, die Angreifer ausnutzen können, um einen PC aus dem Internet mit schädlicher Software zu infizieren.
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Adobe zieht seinen Patchday vor und schließt bereits am heutigen Dienstag die Sicherheitslücke in Reader und Acrobat. Anfang Juni hatte das Unternehmen bestätigt, dass es sich um kritische Programmfehler handelt. Aktualisieren Sie Ihre Adobe-Produkte!
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Google hat einen Notfallknopf, mit dem das Unternehmen unerwünschte Apps von den Telefonen seiner Benutzer löschen kann. Von diesem Notfallknopf ("Kill Switch") hat Google nun Gebrauch gemacht.
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Das Mozilla-Team hat eine neue Version von Firefox veröffentlicht. Das Update auf 3.6.4 schließt eine Vielzahl von Sicherheitslücken, deswegen empfehlen die Entwickler dringend, es bald zu installieren. Tun Sie es!
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Microsoft hat zusammen mit mehreren anderen Firmen einen Service ins Leben gerufen, der helfen soll, die richtigen Unternehmen zu benachrichtigen, falls gestohlene Passwort- oder Account-Daten auftauchen. Forscher, die auf gestohlene Daten stoßen, können sie mit der Datenbank abgleichen.
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