Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Microsoft will am heutigen Patch-Dienstag vier Sicherheitslücken schließen, darunter eine in der Hilfe-Funktion, die Kriminelle bereits in großem Umfang ausnutzen. Zudem gibt es Aktualisierungen für Office und für das Programm zum Entfernen schädlicher Software.
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Spionagesoftware bedroht PCs immer stärker. Spezialisten warnen von einem Anstieg der Spionagesoftware um 50 Prozent. Windows-Nutzer sind besonders stark betroffen.
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Einige Blackberry-Smartphones haben eine Sicherheitslücke, die Angreifer ausnutzen können, um eine Denial-of-Service-Attacke auf das Gerät auszuführen. Der Fehler liegt im Browser des mobilen Geräts.
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Mit Adobe Reader und Acrobat 9.3.3 wollte Adobe eine hochgradig kritische Sicherheitslücke in seinen Programmen schließen. Forscher fanden nun heraus, dass sich die Schwachstelle - mit einer kleinen Modifikation - weiter ausnutzen lässt.
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Zwei Rüstungsfirmen sind zur Zielscheibe eines ausgeklügelten Hacker-Angriffs geworden. Die Attacke war von langer Hand geplant und professionell vorbereitet.
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Eine Sicherheitslücke auf einem Spieleserver bringt Gamer in Gefahr. Wenn Sie Command & Conquer oder Der Herr der Ringe spielen, lassen Sie Vorsicht walten!
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Die Gefahrenlage der IT-Sicherheit in Deutschland ist unvermindert hoch. Das meldet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seinem Quartalsbericht. Gefahrenquellen sind insbesondere USB-Sticks, die schädliche Software übertragen sowie professionelle Phishing-Attacken.
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Das alternative Office-Programm Kingsoft Office hat eine Sicherheitslücke. Nutzt ein Angreifer sie aus, kann er den PC aus dem Internet heraus kapern. Abhilfe gibt es bislang nicht.
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Das Deutsche Sicherheitsnetz bietet PC-Besitzern an, ihren Rechner auf Sicherheitsbedrohungen zu testen und, falls nötig, beim Aktualisieren von Software zu helfen. Der kostenlose telefonische Service läuft noch bis 16. Juli. Sichern Sie Ihren Rechner!
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Das Chrome-Team hat eine neue Version des Google-Browsers zum Download freigegeben. Damit schließen die Entwickler acht Sicherheitslücken, von denen sie vier als schwer wiegend einstufen. Wenn Sie Chrome verwenden, aktualisieren Sie Ihren Browser.
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