Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die Windows-Sicherheitslücke in den .lnk-Dateien des Betriebssystems wird immer gefährlicher. Zunächst wurde sie von einem Trojaner ausgenutzt, den Kriminelle gezielt zur Industriespionage einsetzen. Inzwischen kursieren Trojaner, die alle Windows-Nutzer angreifen. Microsoft hat eine Fix-it-Lösung herausgegeben.
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Im Mozilla-Mailprogramm Thunderbird sind einige Sicherheitslücken bekannt geworden. Angreifer, die sie ausnutzen, können unter anderem unerwünschten Code auf einem PC ausführen. Das Mozilla-Team hat die Probleme erkannt und mit Thunderbird 3.1.1 behoben.
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Das Mozilla-Team hat Firefox 3.6.7 herausgegeben. Wenn Sie Firefox nutzen, sollten Sie Ihren Browser umgehend aktualisieren, denn Version 3.6.7 behebt viele Sicherheitsprobleme des alten Firefox.
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Eine Sicherheitslücke in der Directplay-Komponente von Microsoft Directx kann dazu führen, dass ein Server den Dienst verweigert (Denial of Service). Der Fehler betrifft Windows XP und Windows Server 2003.
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In die Erweiterungen-Liste von Firefox hat sich ein Schnüffel-Add-On eingeschlichen. Es greift Passwörter ab, die der Nutzer auf einer Webseite eingibt, und schickt sie an einen Server. Mozilla hat das üble Add-On verbannt.
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Smartphones haben ein Datenschutzproblem: Sie betten genaue Informationen über den Ort, an dem ein Foto gemacht wurde, in die Metadaten des Bildes ein. Diese lassen sich problemlos auslesen und geben so die Adresse des Standortes an.
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Microsoft warnt vor einer Sicherheitslücke in Windows, die alle aktuellen Versionen des Betriebssystems betrifft. Angreifer nutzen sie zur Zeit aus, um über USB-Sticks Trojaner zu verbreiten. Auch bei Angriffen über das Netzwerk kommt der Systemfehler zum Tragen. Microsoft empfiehlt, die Registry zu ändern.
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Weißrussische Sicherheitsexperten haben einen neuen Trojaner entdeckt, der sich über USB-Sticks verbreitet. "Stuxnet" tarnt sich mit einer validen Treiber-Signatur und infiziert auch aktuelle Windows-7-Systeme.
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Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar hat ein Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Der Grund ist, dass Facebook auch Daten von Personen speichert, die keine Mitglieder des sozialen Netzwerks sind.
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Computerspezialisten warnen vor der dritten Generation des Zeus-Trojaners. Er tarnt sich besonders gut und konzentriert sich darauf, Banken in Deutschland, Spanien, Großbritannien und den USA anzugreifen.
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