Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
WebOS, das Betriebssystem des Palm-Pre-Smartphones hat eine Sicherheitslücke, auf deren Basis ein Angreifer aus der Ferne beliebige Funktionen auf dem Gerät ausführen kann, etwa Kontaktdaten weiterleiten, per Mikrofon Gespräche mitschneiden oder schädlichen Code installieren.
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Ein Sicherheitsexperte warnt vor einer Schwachstelle in der Windows-Authentifizierung NTLM, die bei der Anmelderoutine zum Einsatz kommt. Das Sicherheitsproblem ist seit 15 Jahren bekannt, aber nach wie vor aktuell.
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Das Entwicklerteam von Opera hat Version 10.61 seines Browsers vorgestellt. Das Sicherheits- und Stabilitätsupdate behebt mehrere Schwachstellen, die Angreifer ausnutzen können, um einen PC zu entern.
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In Facebook ist eine neue Sicherheitslücke aufgetreten. Durch einen Fehler gibt das Portal Klarnamen und Foto des Besitzers einer anonymisierten E-Mail-Adresse bekannt. Der Trick funktionierte bei allen 500 Millionen Facebook-Nutzern. Inzwischen hat Facebook die Lücke geschlossen.
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In Adobes Web-Zusatzsoftware Flash sind neue Sicherheitslücken aufgetreten. Angreifer, die sie ausnutzen, können aus dem Internet heraus schädliche Software auf einen PC spielen. Adobe hat das Problem erkannt und eine Aktualisierung herausgegeben. Sie muss von Hand installiert werden. Die Lücke betrifft auch Adobe Air.
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Der Zeus-Trojaner hat britischen Bankkunden insgesamt eine Million Dollar gestohlen. Der Schädling stiehlt die Zugangsdaten fürs Online-Banking und zapft über Mittelsmänner hohe Summen von den Konten der Opfer ab.
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Der Sicherheitsexperte Chris Paget hat auf einer Hacker-Konferenz eine selbstgebaute Antenne vorgestellt, die sich als Antenne des Mobilfunk-Anbieters ausgab. Die Telefone im Raum wählten sich bei der Eigenbau-Antenne ein, so dass der Forscher die ausgehenden Gespräche mitschneiden konnte.
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Sicherheitsfachleute warnen vor Betrügern, die geknackte Versionen oder Seriennummer-Generatoren für Firefox 4 verkaufen. Die Mühe kann man sich sparen: Firefox 4 ist in der Beta-Version kostenlos.
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Openoffice Impress, der Präsentations-Teil der Openoffice-Suite, hat eine Sicherheitslücke. Nutzt ein Angreifer sie aus, kann er einen PC aus dem Internet übernehmen. Abhilfe gibt es bislang nicht.
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Einem Bericht von ZDNet zufolge wird in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie in Saudi-Arabien die Nutzung verschiedener Blackberry-Dienste untersagt, weil sie zu umfangreichen Schutz gegen Abhören und Entschlüsselung bieten.
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