Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Microsoft warnt vor einem ausgefeilten Computerschädling, der den verwendeten Browser erkennt und eine Warnung ausgibt, die aussieht, als käme sie beispielsweise von Firefox. Der Schädling sieht den echten Warnungen täuschend ähnlich.
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Das Mozilla-Team will mehr sichere HTTPS-Verbindungen im Internet ermöglichen. In der kommenden Version 4 von Firefox implementieren die Entwickler daher HTTP Strict Transport Security. Damit surft Firefox jede Webseite, die es zulässt, mit dem sichereren Protokoll HTTPS an.
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Weniger als 24 Stunden, nachdem Apple sein soziales Musik-Netzwerk Ping vorgestellt hat, überspülte die erste Spam-Welle den Dienst. Der Grund: ungenügende Sicherheitsvorkehrungen.
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Das Chrome-Team bei Google hat Version 6 seines Browsers vorgestellt. Damit beheben die Entwickler 14 Sicherheitslücken in ihrem Tool. Aktualisieren Sie bald!
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Apple hat in seiner Musiksoftware iTunes 13 Sicherheitslücken geschlossen. Zudem gibt es einige neue Funktionen. iTunes 10 steht kostenlos zum Download bereit.
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Das Hilfsprogramm zur Passwortverwaltung Keepass hat eine Sicherheitslücke, die es Angreifern erlaubt, schädlichen Code auszuführen. Abhilfe gibt es bislang nicht.
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Im Internet sind die ersten Varianten eines Rootkits aufgetaucht, das 64-Bit-Systeme infiziert. Die Schadsoftware schreibt sich ins Root-Verzeichnis des PCs und verbirgt ihre Aktivität, so dass Antivirensoftware sie nicht erkennt.
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Die Sicherheits-Community warnt vor einer Schwachstelle in der Bildbetrachtungskomponente Picture Viewer, die Bestandteil von Quicktime ist. Quicktime wird häufig unbemerkt auf dem PC installiert. Um sich zu schützen, deaktivieren Sie die entsprechende Active-X-Kontrolle in Internet Explorer. So geht's:
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Adobe hat eine neue Version von Shockwave Player herausgegeben, mit der der Hersteller 21 Sicherheitslücken schließt. Fast alle können dazu führen, dass Angreifer Schadcode auf Ihren PC spielen. Aktualisieren Sie schnell!
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Microsoft hat eine Fix-it-Lösung veröffentlicht, die das Sicherheitsproblem des Betriebssystems im Umgang mit DLL-Bibliotheken lösen soll. Vorher muss man allerdings den Workaround installieren, den das Unternehmen herausgegeben hat.
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