Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Adobe warnt vor einer Sicherheitslücke in seinem Web-Modul Flash Player sowie in den PDF-Programmen Reader und Acrobat. Fachleute werten die Schwachstelle als außerordentlich kritisch, da bereits schädlicher Code kursiert, der PCs infiziert.
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Ein Drive-by-Trojaner führt die Liste der Schädlinge an, mit denen sich Surfer am häufigsten infizieren. Zudem bleiben Sicherheitslücken in PDF-Dokumenten verbreitetes Einfallstor für Viren und Würmer.
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Teamviewer hat eine Sicherheitslücke, mit der sich Angreifer Zugang zu Bereichen eines PCs verschaffen können, die sie nicht sehen sollen. Der Hersteller hat ein Update bereitgestellt.
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Windows hat eine Sicherheitslücke, die es Angreifern ermöglicht, schädlichen Code auf dem PC auszuführen. Die Lücke ist seit Ende Januar bekannt, nun warnt Microsoft: Kriminelle nutzen sie bereits aus. Ein Update gibt es noch nicht, aber ein Fix-it. Installieren Sie es!
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Der Webbrowser Safari hat 13 Sicherheitslücken, die Fremden unerlaubten Angriff auf den Rechner liefern können, auf dem Safari läuft. Apple hat ein Update herausgegeben, das die Fehler behebt. Wenn Sie Safari verwenden, installieren Sie neue Version!
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Microsoft verstärkt seine Anstrengungen, Internet Explorer 6 von den Rechnern der Nutzer zu verbannen. Die Kunden sollen auf einen moderneren Browser umsteigen.
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Google hat über 20 Apps aus seinem Android-Market-Portal geworfen, die mit Smartphone-Schädlingen infiziert waren. Die Programme wurden bis zu 200.000 Mal heruntergeladen.
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Microsoft hat mit den März-Updates Sicherheitslücken in Windows Media und Media Center behoben, davon eine schwerwiegende. Falls Sie es noch nicht getan haben, installieren Sie die Updates!
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Ein Update für die freie Netzwerkanalyse-Software Wireshark schließt sieben Sicherheitslücken der vorigen Version. Sie können dazu führen, dass Angreifer sich Zutritt zum System erschleichen.
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Der klassische Versand von Spam-Nachrichten per E-Mail geht zurück. Stattdessen konzentrieren sich Angreifer auf lukrativere Gebiete: Suchmaschinen und Twitter.
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