Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
PC-Nutzer infizieren sich häufig über Sicherheitslücken in Software mit Viren und Trojanern. Adobe-Programme stehen auf den Plätzen eins, zwei und drei der Top Ten der unsicheren Programme. Sie belegen auch die Plätze neun und zehn.
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Eine Sicherheitsfirma hat in mehreren Android-Apps trojanische Pferde gefunden. Die Schädlinge bringen das Smartphone dazu, sich bei kostenpflichtigen Diensten anzumelden.
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Auch alternative PDF-Leseprogramme sind nicht vor Sicherheitslücken gefeit. Das schlanke Tool SlimPDF hat eine Schwachstelle, die es Angreifern erlaubt, aus dem Internet auf den PC zuzugreifen.
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Die aktuelle Winamp-Version 5.61 hat eine Sicherheitslücke im Umgang mit Midi-Dateien. Ein Update gibt es im Moment nicht, seien Sie deshalb vorsichtig mit unbekannten Dateien!
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Das Chrome-Team hat eine neue Version des Browsers herausgegeben. Wieder mussten die Entwickler eine neue Flash-Version integrieren, weil die alte unsicher geworden war.
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Facebook hat eine Reihe neuer Funktionen veröffentlicht, die die Mitglieder der Plattform besser vor falschen Freunden und kriminellen Links schützen sollen. Experten sehen die Features als brauchbaren Anfang.
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Adobe warnt vor einer Sicherheitslücke in der Browser-Komponente Flash, mit der Angreifer die Kontrolle über einen PC erlangen können. Betroffen ist Flash für Firefox, Safari und Opera. Aktualisieren Sie!
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