Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Eine Gruppe von Hackern ist in die Server des Zolls eingebrochen und hat interne Daten entwendet. Die Bundespolizei bestreitet den Vorfall — aber die Daten stehen auf der Webseite der Angreifer.
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) macht auf eine Lücke in Apples Betriebssystem iOS aufmerksam. Nutzen Angreifer sie aus, haben sie vollen Zugriff auf das mobile Gerät.
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Angreifer sind in das Benutzerkonto des amerikanischen Nachrichtensenders Fox News eingebrochen und haben ihre eigenen Nachrichten verbreitet. Inhalt: Die angebliche Ermordung Barack Obamas.
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Ein Sicherheitsproblem im Opera-Browser kann dazu führen, dass das Programm oder das ganze Betriebssystem abstürzen. Zudem gibt es eine Cross-Site-Scripting-Lücke.
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert in einem Hinweis über eine massive Spamwelle, die eine neue Variante des aggressiven Trojaners Zeus mitbringt.
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Die freie Software zum Administrieren von Datenbanken hat mehrere Sicherheitslücken, die Angreifer ausnutzen können, um vertrauliche Daten aus Datenbanken abzugreifen. Auch Zugriff auf das gesamte System ist möglich
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Google will seine Mail-Kunden besser vor Angriffen durch Cyber-Kriminelle schützen. Deshalb hat das Unternehmen mehrere Funktionen in Gmail eingebaut, die Phishing-Mails leichter erkennbar machen sollen.
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Ein neuer Computerschädling hat es auf Android-Geräte abgesehen: Er nutzt das infizierte Smartphone als SMS-Relay. So kann er SMS-Nachrichten ausspähen oder den Nutzer bei teuren Premium-Diensten anmelden.
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Experten warnen vor mehreren Sicherheitslücken in der Musik-Software Winamp. Nutzen Angreifer sie aus, können sie schädliche Programme auf den PC bringen.
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