Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Facebook bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit an, Personen auf Fotos zu markieren. Auch wenn die Funktion deaktiviert werden kann, sind Datenschützer alarmiert. Das Verfahren genügt nicht den europäischen Datenschutzanforderungen.
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Nicht nur Apple und Google sammeln Standortdaten von Smartphones und PCs, sondern auch Microsoft. Über die WLAN-Datenbank lässt sich dann beispielsweise die Position eines Smartphones ermitteln und es ist theoretisch möglich, Bewegungsprofile anzulegen.
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Nach Google will jetzt auch Microsoft Häuser und Straßen in Deutschland fotografieren und die Bilder ins Internet stellen. Wer sein Haus hier nicht sehen möchte, kann vom 01.08.11 bis zum 30.09.11 der Veröffentlichung widersprechen.
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Gerade erst erschienen, gibt es bei Skype 5.5 auch schon Sicherheitslücken zu bemängeln. Offenbar haben die Skype-Entwickler unsauber gearbeitet und gefährliche Schwachstellen in das neue Update für den Skype-Client integriert.
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Seit Google das Kalender-Design verändert hat, verschwinden immer wieder Termine in den Smartphones oder auf den PCs. Solange die Probleme nicht gelöst sind, sollten die Anwender ihre Termine sichern.
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Nur 10 Tage nach dem Erscheinen vor iOS 4.3.4 musste Apple erneut nachbessern. Ein Fehler bei der Verarbeitung von SSL-Zertifikaten ermöglichte Angreifern, den Datenverkehr abzufangen und zu verändern.
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Viele Benutzer wollen ihre Privatsphäre mit Pseudonymen schützen. Google hält das für bedenklich und löscht massenhaft Profile bei Google+, hinter denen das Unternehmen ein Pseudonym vermutet. Das stößt bei vielen Nutzern auf Unverständnis.
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Ein nicht geringer Teil der Apps für Android hat unerwünschte Nebenwirkungen. Bei einer Untersuchung stellte sich heraus, dass viele Programme Informationen oder SMS ohne Zustimmung des Benutzers versenden.
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Ein Fehler bei Facebook ermöglichte bis vor kurzem den Zugriff auf eigentlich geschützte Videos. Auch wenn die Privatsphäre-Einstellungen richtig gesetzt waren, konnten nicht berechtigte Benutzer Vorschaubilder und Beschreibungen sehen.
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Google hat den Gesichtserkennungs-Spezialisten Pittsburgh Pattern Recognition (PittPatt) gekauft. Auch Google+ könnte demnächst mit der umstrittenen Software ausgestattet werden. Für Datenschützer ist das der Albtraum schlechthin.
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