Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Vor allem kurz vor den Höhepunkten im Online-Geschäft mehren sich die Angriffe auf Online-Shops. Häufig stecken Erpresser dahinter, die Geld von den Betreibern verlangen, damit die Attacken aufhören.
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Durch einen fahrlässigen Softwarefehler bei Facebook sind einige private Fotos von Firmengründer Mark Zuckerberg im Internet aufgetaucht. Der Konzern versucht nun, die Wogen zu glätten.
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Kriminelle haben bereits zum zweiten Mal den guten Namen der Firma Panda missbraucht. Über manipulierte Web-Seiten werden zahlreiche Virenfunde vorgetäuscht und dann wird der Kauf einer wirkungslosen Software empfohlen.
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Die Schnüffelsoftware von Carrier-IQ sorgt weiter für Aufregung. Inzwischen gibt es mehrere Apps, die die Software aufspüren können. Damit wurde die Software auch auf Geräten in Deutschland gefunden.
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