Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Offenbar ist das Ausmaß des Ende März bekanntgewordenen Angriffs auf Global Payments deutlich umfangreicher, als der Konzern bisher zugegeben hat. Ein Insider spricht von 7 Millionen betroffenen Konten.
>>
Der Sicherheits-Experte Brian Krebs berichtet von der Browser-Erweiterung LilyJade, die sich als Wurm über Facebook verbreitet. Die Software ersetzt Werbung auf Webseiten, womit die Hersteller der Erweiterung Geld verdienen.
>>
Nach einer Untersuchung der Sicherheit von Cloud-Diensten ziehen Experten des Fraunhofer Instituts eine ernüchternde Bilanz. Kein Cloud-Dienst genügte den Anforderungen der Experten.
>>
Das digitale Geld Bitcoin erfreut sich zunehmender Akzeptanz. Das weckt aber auch das Interesse von Kriminellen. Innerhalb kurzer Zeit gab es den zweiten Angriff auf die Börse Bitcoinica.
>>
Hacker haben sich Zugriff auf den Server von Notepad++ verschafft und dabei möglicherweise Facebook-Zugangsdaten von Besuchern ausspioniert. Die Downloads waren aber wohl nicht betroffen.
>>
Wer in öffentlichen WLANs Nachrichten über WhatsApp verschickt, kann leicht ausspioniert werden. Der kostenlose WhatsApp Sniffer liest sowohl ein- als auch ausgehende Nachrichten mit.
>>
Das FBI hat eine Warnmeldung an alle Reisenden herausgegeben, die WLANs in Hotels benutzen. Offenbar tappen in letzter Zeit viele Reisende in eine Hotspot-Falle und infizieren mobile Geräte mit einer neuen Schadsoftware.
>>
Die Telekom verteilt derzeit ein Firmware-Update für den WLAN-Router W 723V (Typ B). Damit schließt der Konzern eine Sicherheitslücke, die Unbefugte für den Zugriff auf fremde WLANs ausnutzen können.
>>
Eine Sicherheitslücke in Mac OS X Lion ermöglicht es unbefugten Personen Anmeldepasswörter auszulesen. Der Fehler tritt offenbar nur nach dem Update älterer Versionen auf Mac OS X Lion 10.7.3 auf.
>>
Vergangene Woche wurde ein PHP-Update ausgeliefert, das eine seit Jahren unentdeckte Sicherheitslücke beseitigen sollte. Das Problem besteht aber weiterhin und die Lücke lässt sich über ein Metasploit-Modul leicht ausnutzen.
>>