Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Forscher haben den bisher kleinsten Banking-Trojaner der Welt entdeckt. Sein Ziel ist es, die Daten von Online-Bankkunden zu stehlen und damit in betrügerischer Absicht Geld auf Konten von Abzockern zu überweisen.
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Laut einem Bericht von Jugendschutz.net weigern sich internationale Netzwerke wie Facebook noch immer, die deutschen Schutzstandards für Kinder und Jugendliche umzusetzen. Es gibt kaum effektive Sicherheitseinstellungen.
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Sicherheitsexperten sehen in Flame die größte Spionage-Bedrohung seit Stuxnet. Aber niemand kann genau sagen, wie viele Rechner tatsächlich betroffen sind. Die Experten raten aber auch hierzulande zu Sicherheitschecks.
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Forscher haben eine modifizierte Variante des Anonymisierungs-Tools Simurgh entdeckt. Statt die Identität der Anwender zu verschleiern, können Dritte nun sämtliche Daten auf infizierten Rechnern ausspionieren.
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Experten von Kaspersky Lab haben einen hochkomplexen Spionage-Virus entdeckt. Die Schadsoftware ist wahrscheinlich schon seit Jahren verbreitet und wurde bisher von Antivirus-Programmen nicht bemerkt.
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Auf der Kölner Konferenz SIGINT 12 haben Experten des Chaos Computer Clubs den immer noch unzureichenden Umgang mit dem Thema Sicherheit bei europäischen Mobilfunk-Netzbetreiber bemängelt.
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Viele Fritzbox-Modelle enthalten einen Mediaserver, der Musik, Videos und Co. im Netz bereitstellt. Ist er aktiv, lassen sich allerdings die Konfigurationsdaten auslesen - auch der WLAN-Schlüssel.
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Die Sicherheitsexperten von Trusteer warnen vor dem Trojaner Tatanga. Er zielt darauf ab, über Man-in-the-Browser-Attacken (MitB) die Konten von Online-Banking-Kunden zu plündern. Mehrere Banken sind betroffen.
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In Großbritannien werden Kinder vermutlich bald lernen, Sperren in ihrem Handy zu umgehen. Ein neuer Dienst erlaubt den Eltern, die Smartphones oder Tablets ihrer Kindern Tag und Nacht zu überwachen.
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Offenbar ist das Bezahlen über NFC nicht so sicher, wie die Anbieter behaupten. Philipp Mohr hat sich das System genauer angesehen und auf der Sigint 2012 in Köln über die Schwachstellen aufgeklärt.
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