Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Durch einen Fehler im Raid-Stack des Linux-Kernels können Metadaten auf Raid-Arrays zerstört werden. Die Daten selbst gehen dabei aber nicht verloren und das Raid-Array lässt sich in der Regel problemlos reparieren.
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Immer mehr Unternehmen setzen auf berührungslose Bezahlverfahren. PayWave-, PayPass- und Girogo-Karten nutzen dafür einen integrierten NFC-Chip. Doch sind die Kunden auch vor Betrug geschützt?
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Opera hat die Version 12 seines Browsers veröffentlicht. Wesentliche Neuerungen sind Themes, Hardware-Beschleunigung und erhöhte Stabilität durch Plug-in-Absicherung. Zudem wurden einige Sicherheitslücken geschlossen.
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Die Hackergruppe LulzSec Reborn, eine Splittergruppe von LulzSec, hat die Datenbank des Bilderhoster TweetGif angegriffen. Dabei erbeuteten sie mehrere Tausend Twitter-Nutzerdaten und stellten sie ins Netz.
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G Data SecurityLabs hat zahlreiche Angriffe auf europäische Fußballverein- und Fan-Sites entdeckt. Offenbar hat der Täter persönliche Nutzerdaten abgegriffen und in einem Hackerforum veröffentlicht.
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Als herauskam, dass die Schufa auch Daten aus sozialen Netzwerken für die Bonitätsprüfung heranziehen will, war die Empörung groß. Dabei ist das bei Banken und Versicherungen längst übliche Praxis.
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Offenbar benutzte der Super-Spion Flame für sein Versteckspiel über Jahre gefälschte Zertifikate. Microsoft hat zum Schutz vor weiterem Missbrauch Updates für sämtliche Produkte veröffentlicht.
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Meldungen über gehackte Online-Dienste und gestohlene Passwörter reißen nicht ab. LinkedIn, eHarmony und Last.fm wurden in den letzten Tage Opfer von Hackerangriffen, bei denen Nutzerdaten entwendet wurden.
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Offenbar hat es einen erfolgreichen Hacker-Angriff auf die Website lustiges-taschenbuch.de gegeben. Dabei wurden mehrere Tausend Registrierungs-Daten der meist sehr jungen Entenhausen-Fans gestohlen.
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Microsoft will im Internet Explorer 10 „Do Not Track“ standardmäßig aktivieren. Dadurch sollen die Nutzer des Browsers vor Werbeschnüfflern geschützt werden, die über Cookies das Surfverhalten ausspionieren.
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