Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Ein Wissenschaftler hat eine gravierende Sicherheitslücke im Bezahldienst Google Wallet entdeckt. Unbefugte können auf die virtuelle Geldbörse im Smartphone zugreifen und darüber Käufe abschließen.
>>
Vor allem beim Online-Banking drohen Gefahren durch Viren, Trojaner und Spionagesoftware. Wir stellen Ihnen 7 Tools vor, die dabei helfen, Ihren PC zu schützen.
>>
Offenbar betreiben einige Bundesbehörden Handel mit Adressen und Daten der Bürger. Eine Anfrage offenbart, dass zahlreiche Bundesbehörden auf Staatskosten Daten kaufen. Wozu diese Daten verwendet werden, bleibt unklar.
>>
Forscher haben bei einer Untersuchung herausgefunden, dass Tausende Android-Apps bei der Verschlüsselung und der Überprüfung von Zertifikaten völlig unzureichend bis gar nicht vor Hackangriffen schützen.
>>
Adobe hat eine neue Version des PDF-Anzeigeprogramms Reader herausgegeben. Auch Acrobat - das Programm zum Erstellen von PDF -wurde aktualisiert. Es gibt einige neue Funktionen und die Sicherheit wurde verbessert.
>>
Ab dem kommenden Jahr wird die elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM verpflichtend eingeführt. Das soll Kosten und Aufwand reduzieren. Steuerpflichtige sollten aber die gespeicherten Daten genau prüfen.
>>
Kaspersky hat eine Studie in Auftrag gegeben, in der Unternehmen zum Umgang mit privaten mobilen Endgeräte am Arbeitsplatz befragt wurden. Das Ergebnis zeigt Handlungsbedarf.
>>
Trittbrettfahrer versuchen, die Popularität von Rovios Bad Piggies auszunutzen. Im Google Webstore tummeln sich etliche Fälschungen, die dem Nutzer Werbung und unerwünschte Software unterschieben wollen.
>>
Das US-amerikanische Sicherheitsunternehmen Trusteer haben nach eigenen Angaben eine signifikante Entdeckung gemacht. Die Experten fanden einen neuen Man-in-the Browser-Trojaner, der logisch "denken" kann.
>>
Nach fast sechs Jahren Wettbewerb hat die US-Behörde NIST den Gewinner des neuen Kryptostandards bekanntgegeben. Der Sieger "Keccak" überzeugt nicht nur durch Sicherheit, sondern auch durch Design und Kompatibilität.
>>