Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Ein Fehler beim Telefonie-Dienst Skype hat offenbar über Monate hinweg den Zugriff auf fremde Konten ermöglicht. Der Skype-Support war darüber informiert, aber erst jetzt wurden die nötigen Schritte zur Behebung des Problems eingeleitet.
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Das Landeskriminalamt Berlin warnt vor Cyber-Kriminellen, die die Konten von Bankkunden über das SMS-mTAN-Verfahren plündern. Betroffen sind bisher ausschließlich Nutzer von Android-Smartphones.
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Ein Fehler im Client des Anonymisierers Tor kann dazu führen, dass vertrauliche Daten im Speicher zurückbleiben. Andere Personen können dann beispielsweise Passwörter oder IP-Adressen auslesen.
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Kaum ist Windows 8 an den Start gegangen, versuchen auch schon die ersten Betrüger das Interesse der Anwender auszunutzen. Die Kriminellen verbreiten gefälschte Antiviren-Programme und betreiben Phishing-Seiten.
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Viele Android-Apps gibt es kostenlos, aber nicht umsonst. Eine Studie belegt, dass vor allem die Nutzer kostenloser Apps fast immer mit ihren Daten bezahlen.
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Hacker machen auch vor Krankenhäusern nicht halt. Sicherheitslücken in medizinischen IT-Anlagen erlauben Spionage und Sabotage. Im schlimmsten Fall sind sogar Gesundheit und Leben der Patienten bedroht.
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Das ICS-CERT beklagt einen merklichen Anstieg von Angriffen auf Industrie-Steueranlagen, die über das Internet erreichbar sind. Bei den Tätern handelt es sich oft um Hacktivisten- oder anarchistische Gruppierungen.
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Das hoch verschuldete Mobilfunkunternehmen O2 plant, die Daten und Bewegungsprofile seiner Kunden zu verkaufen. Kritiker sehen darin eine Gefahr für den Datenschutz und halten dieses Verfahren für nicht rechtskonform.
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Ein bislang nicht nachvollziehbarer Fehler im Linux-Dateisystem Ext4 führt offenbar in seltenen Fällen zu Meta-Datenverlusten auf Serverfestplatten. Der Entwickler Ted T'so steht vor einem Rätsel.
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Derzeit erhalten zahlreiche Nutzer vermeintliche E-Mails von der Post. Im Anhang soll sich ein Paket-Abholschein befinden. Tatsächlich handelt es sich aber um einen Banking-Trojaner.
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