Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Microsoft hat ein provisorisches Fix-It-Tool für eine unlängst bekanntgewordene kritische Sicherheitslücke im Internet Explorer bereitgestellt. Betroffene IE-Nutzer sollten den Fix möglichst zeitnah installieren.
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Offenbar lassen sich alle internetbasierten Telefone von Cisco zu Abhörwanzen für einen Lauschangriff umbauen. Ein bereits im Oktober bereitgestelltes Sicherheitsupdate bietet nur noch mehr Angriffsfläche.
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Zum Jahresende überrascht die Sicherheitsfirma Internet Identity mit einer tollkühnen Prophezeiung. Demnach rechnet das Unternehmen im Jahr 2014 mit dem ersten Mord über das Internet.
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Ein Hacker hat einen Fehler im Nvidia-Treiber gefunden und einen Code veröffentlicht, der eine Sicherheitslücke demonstriert. Angreifer können die Lücke verwenden, um administrative Rechte zu erlangen.
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Kaspersky Lab hat im Amazon App-Shop betrügerische Apps entdeckt. Sie enthalten keinen gefährlichen Schadcode wie Viren oder Trojaner, sondern täuschen Fähigkeiten vor, über die sie nicht verfügen.
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Das LKA Hamburg warnt vor einer neuen Strategie, mit der Kriminelle an das Geld von Bankkunden gelangen wollen. Demnach werden im Einzelhandel vermehrt Kartenlesegeräte durch manipulierte Versionen ausgetauscht.
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