Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Ein Trojaner namens „MiniDuke“ nutzt eine bereits beseitigte Sicherheitslücke im Adobe Reader und spioniert gezielt sensible Daten von internationalen Regierungseinrichtungen und Unternehmen aus.
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Kaspersky Lab hat die mobile Malware-Wetterlage analysiert. Demnach wächst die Zahl raffinierter Schädlinge und gefährlicher QR-Codes dramatisch. Die Angriffsmuster sind die gleichen wie beim PC.
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Eine Spam-Kampagne nutzt das weit verbreitete Trusted-Shops-Gütesiegel als Köder zur Verbreitung von Trojanern. Wer den E-Mail-Anhang entpackt und öffnet, installiert Schadsoftware auf seinem PC.
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Offenbar klafft in der Code-Sperre von iOS 6.1 und höher eine Sicherheitslücke. Mit etwas Fingerfertigkeit und gutem Gefühl fürs Timing können Unbefugte über die Notruffunktion telefonieren und auf Daten zugreifen.
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