Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Yahoo, Staples und Target, JPMorgan Chase oder T-Mobile: Die Liste der Unternehmen, die in den vergangenen zwei Jahren zum Opfer von Online-Attacken wurden, ist lang. Und: Die Hacker machen auch vor Behörden und Institutionen nicht Halt.
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»Die Geschäftsführung muss das Thema IT-Sicherheit zur Chefsache machen«, forderte Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., in seiner Eröffnungsrede auf den Internet Security Days, die am 22. und 23. September inKöln stattfanden.
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Die vierte Auflage des Cyber Security Summit von Münchner Sicherheitskonferenz und Deutscher Telekom findet im Silicon Valley statt. Am 19. und 20. September 2016 diskutieren rund 100 hochrangige internationale Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Militär an der Stanford University im kalifornischen Palo Alto aktuelle Herausforderungen im Cyberraum.
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Vom 18. bis 20. Oktober informieren sich IT-Sicherheitsexperten in Nürnberg auf der it-sa über aktuelle IT-Sicherheitsprodukte und -dienstleistungen. Fachbesucher erwartet ein umfassendes Rahmenprogramm: Rund 230 Vorträge und Diskussionsrunden stehen ihnen in drei Foren offen, darunter die Keynote von Maximilian Schrems am dritten Messetag.
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In vielen Bereichen ist eine Authentifizierung des Benutzers erforderlich, um die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Dies erfolgt häufig mittels Badge oder speziellen Karten an RFID-Leseeinheiten.
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Cloud-Plattformen werden immer häufiger missbraucht, um DDoS-Attacken mit hohen Datenvolumen zu realisieren, berichtet der DDoS-Spezialist Radware. Auch für Phishing-Versuche haben Hacker die Cloud entdeckt.
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Seit kurzem gibt es Amazons Dash-Buttons auch in Deutschland. Verbraucherschützer warnen jetzt eindringlich vor den kleinen Knöpfen. Besonders der undurchsichtige Preis und das Datensammeln der App stört sie.
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WhatsApp möchte die Nutzerdaten mit Facebook teilen. Das war die Botschaft, die von Medien nach dem AGB-Update Ende August verbreitet worden ist. Eine weitere wichtige Neuerung ist dabei fast untergegangen.
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Nahezu zwei Jahre nach der Milliarden-Übernahme von WhatsApp will Facebook seine Dienste enger miteinander verzahnen. Der Messenger soll künftig die Telefonnummer und Informationen dazu, wie häufig WhatsApp genutzt wird, an Facebook weitergeben.
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Verschiedene Nutzerdaten von WhatsApp sollen künftig auch Facebook zur Verfügung stehen. Mit den neuen Informationen wolle der Konzern relevantere Werbung ausspielen und effizienter gegen Spam-Nachrichten vorgehen.
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