Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die Speicherung von Nutzerdaten auf Internetportalen kann rechtens sein. Das entschied nun der Europäische Gerichtshofs. Allerdings muss dabei ein "berechtigtes Interesse" vorliegen.
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Die ersten Auswirkungen sind da: Yahoo hat wegen seiner Datenschutz-Probleme und der mutmaßlichen NSA-Kooperation den Partner Startpage.com verloren, der die Metasuch-Plattform lxquick.eu betreibt.
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Das unabhängige Institut AV-Test hat 23 Virenscanner für Windows 7 gegeneinander antreten lassen. com! zeigt, welches Sicherheitspaket Ihr System am besten vor Malware und anderen Gefahren aus dem Netz schützt.
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WhatsApp hat in der vorgegebenen Frist keine Unterlassungserklärung bezüglich des Datenaustauschs mit Facebook abgegeben. Nun droht dem Messenger-Dienst eine Klage durch die Verbraucherzentrale Bundesverband.
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Microsoft hat in Berlin eine Denkschrift für Wirtschaft und Politik vorgestellt, die die Chancen und Herausforderungen von Cloud Computing behandelt und einen sicheren Weg in die Cloud aufzeigen soll.
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Millionen von Nutzer-E-Mails wurden von Yahoo im Auftrag der US-amerikanischen Sicherheitsbehörde NSA gescannt, sowie Nutzerdaten übergeben. Dem Internetunternehmen drohten bei Kooperationsverweigerung massive Geldstrafen.
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Der Streit um den Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp ist kein Einzelfall: Der Datenschützer Johannes Caspar ist bereits mehrfach gegen das soziale Netzwerk vorgegangen. Hier eine Zusammenfassung der Fälle.
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Der Hamburger Datenschützer versucht, die Weitergabe der Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern aus Deutschland an Facebook zu torpedieren. Wie erfolgreich er damit ist, dürfte sich allerdings erst vor Gericht erweisen.
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Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU soll laut Experten weitestgehend wirkungslos sein. Die Begründung: Wichtige Faktoren wie soziale Netzwerke oder Cloud Computing werden ignoriert.
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