Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Es ist eine Reaktion auf die Kritik von Datenschützern: Daten von europäischen WhatsApp-Nutzern werden vorerst nicht an den Mutterkonzern weitergegeben.
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Recherchearbeiten des NDR haben schwere Datenschutz-Missstände bei "Web of Trust" (WOT) aufgedeckt. Jetzt schmeißt Mozilla das Add-on kurzerhand aus dem Store.
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Nachdem Recherchearbeiten des NDR schwere Datenschutz-Missstände bei "Web of Trust" aufgedeckt haben, will nun der Betreiber des Browser-Add-ons die Vorwürfe überprüfen.
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Eine Recherche des NDR ergab, dass die beliebte Browser-Erweiterung "Web of Trust" (WOT) im großen Stile Nutzerdaten abgreift und diese ungefragt an Dritte verkauft.
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Edward Snowden sieht verschlüsselte Kommunikation und damit auch die Pressefreiheit in Gefahr. „Ich kann Euch Tipps geben, Eure Kommunikation zu schützen. Aber Ihr lasst Euch dabei auf ein Wettrüsten ein, das Ihr einfach nicht gewinnen könnt."
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Auf den Medientagen in München stellte Bundeskanzlerin Merkel Forderungen an Internetplattformen wie Facebook und Google, dass diese ihre Algorithmen transparenter für die User machen müssen.
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Nun geht auch die Süddeutsche Zeitung in die Offensive und stellt mit einer Content-Sperre Adblocker-Nutzer vor die Wahl: Tool deaktivieren oder mit Daten bezahlen.
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Über die Hälfte aller größeren Firmen in Deutschland scheut die Nutzung von Cloud-Diensten. Viel Cloud-freudiger zeigen sich hingegen kleine Firmen, besagt eine aktuelle Studie von Techconsult.
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Die Regierung hat dem Bundesnachrichtendienst weit reichende Befugnisse beim Abhören von Datenverbindungen zugestanden. Der BND darf künftig den gesamten Traffic der Netzbetreiber auswerten - mit gewissen Einschränkungen.
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Facebook wehrt sich nun gegen das von Datenschützer Johannes Caspar erwirkte Verbot zum WhatsApp-Datenabgleich. Der Social-Media-Riese zieht wie angekündigt vor Gericht.
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