Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Internetnutzer, die sich auf eine individualisierte Verschlüsselung des Routers durch den Hersteller verlassen und dieses Passwort nicht ändern, verletzen keine Pflichten.
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Hacker könnten zuschauen, wie jemand Passwörter eintippt - indem sie subtile Veränderungen im WiFi-Signal interpretieren. Dies haben amerikanische und chinesische Forscher aufgedeckt.
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Die Schweizer Software-Schmiede Threema hat nun ein Reseller-Programm für Threema Work gestartet. Dadurch können nun auch IT-Dienstleister den verschlüsselten Messenger-Dienst ihren Kunden anbieten.
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Kann der Whistleblower Edward Snowden nun doch in Berlin vor dem NSA-Untersuchungsausschuss befragt werden? Grüne und Linke bekommen bei ihrer Forderung Rückendeckung vom Bundesgerichtshof.
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Russland hat nun wie angekündigt Linkedin gesperrt. Grund hierfür ist das unerlaubte Speichern personenbezogener Daten in Rechenzentren außerhalb Russlands.
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Angela Merkel hat auf dem IT-Gipfel in Saarbrücken vor einer zu engen Auslegung des Datenschutzes gewarnt. In Sachen Datensicherheit seien auch Freiräume wichtig, um neue Entwicklungen zu ermöglichen.
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Im Darknet stehen vermehrt Patientendaten, ja ganze Krankenhausdatenbanken zum Verkauf, zeigt ein Security-Report von Intel auf. Noch ist unklar, was potentielle Käufer mit den geklauten eHealth-Infos anstellen.
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Der Schweizer Email-Verschlüsselungsdienst ProtonMail gewinnt seit der Wahl von Donald Trump an Popularität. CEO Andy Yen weist aber darauf hin, dass Trump aber nicht der Verursacher der Massenüberwachung sei.
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Telefónica Deutschland setzt auf neue Geschäftsfelder: Das neu gegründete Start-up Telefónica Next soll mit Datenanalyse-Diensten dem Umsatzschwund im Mobilfunk-Kerngeschäft entgegenwirken.
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