Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
US-Internet-Anbieter hatten kritisiert, dass sie im Wettbewerb mit Google oder Facebook benachteiligt würden. Jetzt sollen sie das Recht bekommen, ohne Zustimmung User-Informationen zu nutzen oder an die Werbebranche zu verkaufen.
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Das unabhängige Institut AV-Test hat 19 Sicherheits-Suiten für Windows 7 gegeneinander antreten lassen. com! zeigt, welches Sicherheitspaket Ihr System am besten vor Malware und anderen Gefahren aus dem Netz schützt.
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Der Datenaustausch zwischen der EU und den USA ist auch nach Abschluss des Privacy-Shield-Abkommens noch immer nicht rechtlich gesichert. Die EU will kommende Woche entscheiden, ob das Abkommen die Privatschutzrechte der EU-Bürger adäquat berücksichtigt.
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2016 wurden fast 1,4 Milliarden Datensätze weltweit kompromittiert. 59 Prozent davon entfallen auf Identitätsdiebstähle als häufigste Datenmissbrauchsart. Die Anzahl der Angriffe auf Finanzinformationen sind hingegen leicht rückläufig.
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Blackberry hat mit Privacy Shade einen praktischen Datenschutz-Helfer für Smartphones veröffentlicht. Die exklusive Android-App verhindert, dass Unbefugte kritische Bildschirminhalte bespitzeln.
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Die Volksverschlüsselung gibt es ab sofort auch für kommerzielle Zwecke. Das Fraunhofer SIT bietet Selbstständigen und KMUs die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für ein Jahr kostenlos an.
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Viele Deutsche verwenden veraltete Versionen von ownCloud und Nextcloud. Diese Cloud-Lösungen sind oft von kritischen Sicherheitslücken betroffen. Trotz einer Warnung des BSI haben bisher nur fünf Prozent ihr System aktualisiert.
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