Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Deutschland legt als erstes europäisches Land eine nationale Lösung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung vor. Datenverarbeitende Unternehmen haben nun Zeit, ihre Prozesse und Verträge bis 25. Mai 2018 anzupassen.
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Die IT-Sicherheit ist bei vielen Lösungen im Internet der Dinge stark ausbaufähig. Oft werden dabei gängige Sicherheitsstandards zugunsten niedriger Kosten vernachlässigt.
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Wie das Verwaltungsgericht Hamburg mitteilte, darf Facebook weiterhin keine Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nutzen. Bereits erhobene Daten muss Facebook allerdings zunächst nicht löschen.
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Die Digitalisierung der Industrie schreitet weiter voran. Die stärkste Nachfrage nach entsprechenden Lösungen kommt laut Bitkom aus dem Maschinen- und Anlagenbau. Dafür sei aber auch der Ausbau des Breitbands erforderlich.
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Mehr als jedes dritte Unternehmen hat im vergangen Jahr mit digitalen Erpressungen und Computersabotage zu tun gehabt.Oft entstanden Schäden in Millionenhöhe. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Unternehmensberatung KPMG.
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Auch für Geschäftskunden birgt das Creators Update für Windows 10 einige Neuerungen. Vor allem in den Bereichen IT-Verwaltung, Sicherheit und Datenschutz hat sich vieles getan.
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Die neue SSD-Festplatte von WD ist mit einer Übertragungsrate von bis zu 515 MByte pro Sekunde die derzeit schnellste Speicherlösung der My-Passport-Serie. Der Kunde hat die Wahl zwischen 256 GByte, 512 GByte und 1 TByte Speicherkapazität.
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Microsoft gibt seinen Nutzern mit dem neuen Creators Update erstmals die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Daten an den Hersteller übermittelt werden. Ganz abstellen kann man die Datensammlung allerdings nicht.
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Microsoft bietet seinen Kunden seit Beginn des Jahres seine Cloud-Lösungen auch von lokalen Rechenzentren aus an. Das baut Datenschutzbedenken ab und erleichtert die Entscheidung zum Umstieg in die Cloud.
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Cybersicherheitsvorfälle kosten Banken und Finanzdienstleistern im Schnitt 926.000 US-Dollar an Folgekosten. Dies belegen die Ergebnisse einer von Kaspersky Labs in Auftrag gegebenen Studie.
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