Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Laut einer Studie von Bitkom Research sorgen sich viele Deutsche um die Datensicherheit, wenn KI zum Einsatz kommt. Trotzdem sehen zwei Drittel einen Vorteil in voll automatisierten Dienstleistungen.
>>
Im Darknet können sich Internetnutzer fast komplett anonym bewegen. Das sind zum einen Anwender, die viel Wert auf Privatsphäre legen - aber auch Kriminelle. Eine TV-Doku nähert sich dem "Mythos Darknet" von verschiedenen Seiten.
>>
Gut 90 Prozent aller Suchanfragen laufen über Google. Doch das muss nicht sein: Mit Qwant ist jetzt eine europäische Suchmaschine auch in Deutsch nutzbar.
>>
Die Blockchain hat viele bemerkenswerte Eigenschaften. Nicht alle passen ins Business. Der Einsatz ist vor allem dann sinnvoll, wenn Informationen auf lange Sicht zu sichern sind.
>>
500 Millionen gestohlene Zugangsdatensätze für Online-Dienste haben Ermittler auf einer Untergrundplattform im Netz gefunden. Darunter sind offenbar auch viele Daten deutscher Nutzer.
>>
Ein Forscher hat eine Sicherheitslücke im Betriebssystem zahlreicher Fritzbox-Modelle entdeckt. Angreifer könnten darüber den Gerätenamen sowie MAC- und IP-Adresse auslesen.
>>
Mit Cloud-Services aus deutschen Rechenzentren behalten Unternehmen die Kontrolle und stellen sicher, dass vertrauliche Daten nicht bei ausländischen Behörden oder Hackern landen.
>>
In Brüssel hat der IT-Dienstleister Atos ein "Security Operations Center" vorgestellt, das Cyber-Angriffe mithilfe von Big-Data-Analysen prognostizieren soll. Enthüllt hat die Firma zudem den weltweit schnellsten kommerziellen Quanten-Simulator.
>>
Eine Datenbank der Deutschen Post mit 200.000 Umzugsmitteilungen war vorübergehend frei im Netz erreichbar. Ob die Daten von Unbefugten abgegriffen wurden, ist allerdings nicht bekannt.
>>
Der Hochsicherheits-Rechner von ORWL verschlüsselt seine Daten automatisch. Der Zugriff ist nur über eine NFC-Verbindung zu einem dazugehörigen Schlüsselanhänger möglich. Versuchen Unbefugte an die Daten zu gelangen, löscht der PC diese automatisch.
>>