Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die Digitalisierung macht auch vor Patientenakten nicht halt. Die Idee dahinter, Gesundheitsdaten elektronisch zugänglich zu machen, ist nicht neu. Allerdings stellt die Technologie besonders hohe Anforderungen an den Datenschutz.
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Die Telekom hat auf der IFA zwei Datenschutz-Projekte vorgestellt. Eine App zum Privacy-Schutz im Umgang mit Drittanbieter-Apps auf dem Smartphone und eine für das Datenmanagement direkt bei der Telekom.
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Die estnische Regierung bestätigt ein Sicherheitsleck bei 750.000 eID-Karten. Betroffen sind neben estnischen Bürgern auch Inhaber der sogenannten E-Residency. An einer Lösung des Problems werde derzeit gearbeitet, heißt es.
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Verstößt ein Nutzer gegen das Urheberrecht, muss YouTube und auch Google Daten wie den Namen sowie die Anschrift des Täters preisgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
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ProtonVPN legt besonderen Wert auf Sicherheit und Anonymität. Die Lösung bietet im Vergleich zu anderen Diensten manche Spezialfunktion und ist mit Einschränkungen sogar kostenlos nutzbar.
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Der Berliner Testlauf zur Gesichtserkennung im Bahnhof ist umstritten. Der Bundesinnenminister verteidigt das Projekt mit vielen Worten. Die Skeptiker sind in der Minderheit - überzeugt werden sie aber nicht.
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Bundestags-Hack, Hillary-Mails und Macron-Leak: Mehrere Cyberattacken haben gezeigt, wie angreifbar politische Systeme sind. Wie ist der Stand hierzulande ein Monat vor der Bundestagswahl?
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Das Schweizer Start-up Illotros präsentiert in der kommenden Woche Version 2.0 des mobilen Browsers SnowHaze für iOS. Die App soll einen verbesserten Schutz der Privatsphäre erhalten und ab 1. September gratis erhältlich sein.
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Laut einer Bitkom-Umfrage wünschen sich Verbraucher eine Kennzeichnung der IT-Sicherheit bei Smart-Home-Produkten. Auch der Datenschutz spielt beim Kauf solcher Lösungen eine große Rolle.
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