Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Wie der neue Yahoo-Eigentümer Verizon mitteilte, waren von dem großen Datendiebstahl 2013 alle drei Milliarden Accounts betroffen. Bisher wurde angenommen, dass der Vorfall nur eine Milliarde Konten betroffen hat.
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Noch immer gibt es viele IP-Kameras, die nur unzureichend abgesichert sind. Zu diesem Urteil kommt die Stiftung Warentest in einer aktuellen Untersuchung.
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Die Gesichtserkennung Face ID ersetzt beim neuen iPhone X den Fingerabdrucksensor Touch ID. Jetzt hat Apple neue Infos zu dem System bekannt gegeben - und betont dessen Sicherheit.
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Der Chef der US-Wirtschaftsauskunftei Equifax ist zurückgetreten. Dies ist die Konsequenz aus dem riesigen Datendiebstahl, der sich kürzlich ereignete. Auch der IT- und Sicherheitschef wurde vom Unternehmen in den Ruhestand geschickt.
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Die russische Aufsichtsbehörde für Medien, Telekommunikation und Datenschutz droht damit, Facebook zu sperren, wenn die Nutzerdaten bis 2018 nicht auf Servern in Russland gespeichert werden. Das selbe Schicksal traf auch schon Linkedin.
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Die Beratungsgesellschaft Deloitte wurde Opfer einer Cyber-Attacke. Das berichtete der britische Guardian. Der Angriff erfolgte demnach schon im März dieses Jahres. Betroffene Kunden wären bereits informiert worden.
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Das aktuelle Ergebnis der Logistik-Firma FedEx zeigt eindrücklich, dass sich die Infektion mit einem Verschlüsselungstrojaner in großem Masse auf die Geschäftszahlen auswirkt.
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Im ersten Halbjahr 2017 wurden fast 2 Millionen Datensätze weltweit kompromittiert. Die meisten entfallen dabei auf den Bereich Identitätsdiebstahl. Hauptangriffsziel war Nordamerika mit 88 Prozent der gemeldeten Vorfälle.
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Viele Unternehmen fühlen sich bei der Umsetzung der DSGVO-Vorgaben allein gelassen. Rund ein Drittel der deutschen Firmen hat sich noch gar nicht damit auseinandergesetzt. Damit riskieren sie allerdings hohe Bußgelder.
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