Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die Skandale häufen sich: Uber muss nun auch einen großen Datendiebstahl zugeben. Bereits vor gut einem Jahr sind Informationen von rund 50 Millionen Fahrgästen gestohlen worden. Das Start-up verschwieg den Vorfall bis jetzt.
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Webseitenbetreiber nutzen oft Analyse-Skripte von Drittanbietern, um das Nutzerverhalten zu überprüfen. Dabei werden jedoch oft auch sensible Daten auf den Servern der Tool-Anbieter gespeichert.
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Mozilla hat mit Firefox Quantum seinen bislang schnellsten Browser veröffentlicht. Speziell beim privaten Surfen soll die Open-Source-Lösung deutlich performanter arbeiten als der Wettbewerber Chrome im Inkognitomodus.
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Eine persönliche Nachricht sollte vor allem eins sein: privat und damit nicht für alle zugänglich. Wer dies nicht beachtet und Mitteilungen veröffentlicht, dem drohen Konsequenzen.
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Sicherheitsforscher von UpGuard sind in der Amazon-Cloud auf riesige Datencontainer des US-Militärs gestoßen. Darin gespeichert waren Überwachungsdaten von Social-Media-Nutzern weltweit. Das prekäre daran: Die Dateien waren öffentlich zugänglich.
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Die Global Cyber Alliance hat in Zusammenarbeit mit IBM und dem Packet Clearing House einen freien DNS-Dienst gestartet. Dieser trägt den Namen Quad9 und soll sich besonders durch hohe Sicherheit und Datenschutz auszeichnen.
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Drei von vier Deutschen haben Erfahrungen mit digitalen Sprachassistenten gesammelt oder können sich vorstellen, diese zu nutzen. Die Befragten fürchten aber auch Datenmissbrauch und Überwachung.
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Mit dem November Patchday stopft Microsoft wieder allerhand Sicherheitslücken. Gleich mehrere davon stuft Microsoft als kritisch ein. Besonders gefährdet sind demnach die Browser Microsoft Edge und Internet Explorer sowie die Scripting Engine.
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Hat Google in seinen Suchergebnissen eigene Dienste zum Nachteil der Konkurrenz bevorzugt? Das will aktuell der Staatsanwalt des Bundesstaates Missouri prüfen. Zudem geht es um das Sammeln von Nutzerdaten und die Nutzung von Informationen anderer Websites.
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Synchronized Security vernetzt mehrere Sicherheitslösungen wie Virenprogramme und Firewalls miteinander. Damit soll es möglich sein, Bedrohungen genauer zu identifizieren und schneller zu bekämpfen.
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