Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Eine Studie bringt es an den Tag: 77 Prozent aller Websites tracken die Surfer. Dabei landen die abgesaugten Daten meistens bei Google und Facebook.
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Google hat seine Richtlinien für Software-Entwickler für Chrome und die Android-Plattform angepasst. So untersagen die Kalifornier künftig Lockscreen-Werbung und Fremdcode im Browser. Außerdem gelten die Safe-Browsing-Regularien jetzt auch für Android.
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Der kanadische Verdächtige, der neben Hackern aus Russland für die Cyberattacke auf Yahoo aus dem Jahr 2014 verantwortlich sein soll, hat sich nun in den USA für schuldig bekannt. Damals wurden mehr als 500 Millionen Nutzerdaten geklaut.
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Die Kryptowährungs-Börse Coinbase muss insgesamt 14.355 Nutzerdaten an die US-amerikanische Steuerbehörde herausgeben. Das ordnete nun ein kalifornisches Bundesgericht an. Die Behörde will so möglichen Steuersündern auf die Spur kommen.
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Das neue iPhone X erkennt seinen Besitzer am Gesicht. Das gibt Edward Snowden zu denken. Außerdem kritisiert der Whistleblower die Datensammelwut von smarten Lautsprechern.
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Die Online-Portale Web.de und GMX kooperieren mit dem Verschlüsselungsexperten Skymatic. Nutzer haben ab sofort die Möglichkeit ihre Daten über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf Basis von Cryptomator in der Cloud abzulegen.
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Eine Umfrage unter Mitgliedern der DSAG hat ergeben, dass knapp die Hälfte von ihnen noch keine Roadmap zur Umsetzung der EU-DSGVO erstellt hat. Viele wünschen sich dabei Unterstützung von SAP.
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Mit Ransomware-Attacken hatten Firmen in diesem Jahr besonders zu kämpfen. 2018 muss sich die IT-Security-Welt laut Experten unter anderem mit dem Run auf Kryptowährungen und profitgetriebenen Hackern befassen.
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Mozilla arbeitet offenbar an einer Browser-Erweiterung für Firefox, die Nutzer vor gehackten Webseiten warnen soll. Dazu greifen die Entwickler auf die Datenbank des Dienstes "Have i been pwned?" zurück.
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Seit Anfang 2017 sammeln Android-Smartphones im Hintergrund die Standortdaten der Anwender. Dies ist selbst der Fall, wenn die Nutzung von Ortungsdiensten deaktiviert ist.
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