Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Microsoft spendiert Windows 10 eine längst überfällige Diagnosedatenanzeige, die detaillierte Einblicke über die vom Betriebssystem gesammelten Nutzerdaten liefert.
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Max Schrems hatte 2015 das "EU-US-Datenschutzschild" ins Rollen gebracht. Jetzt wollte Schrems Facebook in Österreich wegen Datenschutzverstößen verklagen. Der EuGH hat eine geplante grenzüberschreitende Massenklage aber für unzulässig erklärt.
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IBM hat sein deutsches Cloud-Zentrum in Frankfurt für Zugriffe aus Übersee abgeriegelt. Ausgenommen sind lediglich die Mitarbeiter der Kundenfirmen selbst.
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Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft. Gut vier Monate vor Inkrafttreten hat Deutschland bereits alle Vorschriften umgesetzt. Dass Deutschland hierbei Vorreiter ist, liegt allerdings auch am großen Misstrauen der Bürger bezüglich der Datensicherheit.
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DuckDuckGo will den Datenschutz seiner Nutzer nun auch abseits der Web-Suche sichern. Hierzu hat der alternative Suchanbieter neue Browser-Erweiterungen und mobile Apps für Android und iOS entwickelt.
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Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in SAP-Systemen kann lizenzkostenfrei erfolgen. Dies will die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) erwirkt haben.
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Intel rät vom eigenen Sicherheits-Update zu Meltdown und Spectre ab. Dieses habe in manchen Fällen zu häufigen Neustarts und anderen Problemen geführt. Der Fehler sei inzwischen gefunden und ein korrigiertes Update soll in Kürze veröffentlicht werden.
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Die US-Regierung will weltweiten Zugriff auf Cloud-Daten von US-Unternehmen. Der eigentliche Server-Standort ist dabei unerheblich. Unabhängige Experten konnten zu diesem Fall Gutachten einreichen. Die Frist hierfür endete nun.
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Google integriert ein neues Sicherheits-Feature in seine G Suite. Das Security Center bietet Administratoren einen schnellen Überblick über die Datensicherheit des Unternehmens.
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Mit dem IT-Grundschutz-Katalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten Unternehmen einen praxisnahen Leitfaden für eine umfassende Sicherheitsstrategie.
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