Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Microsoft arbeitet an einer Bockchain-basierten Plattform zur digitalen Identitätssicherung. Mit der Lösung lassen sich personenbezogene Daten dezentral und verschlüsselt speichern. Wenn erforderlich, kann Apps und Online-Diensten darauf der Zugriff gewährt werden.
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Ab 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. So machen sich Unternehmen fit für die neuen Regularien.
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WhatsApp macht seinen Messenger-Dienst fit für die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die von der App gesammelten Nutzerdaten können künftig offen eingesehen und heruntergeladen werden.
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Wieder sind die Anwälte des Enthüllungsaktivisten Julian Assange vor Gericht gescheitert. Der Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer, der seit Jahren in einer Botschaft in London festsitzt, bleibt bestehen.
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Mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verstößt Facebook gegen geltendes Verbraucherrecht in Deutschland. Zu diesem Urteil kommt das Landgericht Berlin.
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Google verpasst Chrome 2018 zahlreiche Neuerungen. Während etwa älteren Symantec-Zertifikaten und Seiten ohne HTTPS das Vertrauen entzogen wird, spendiert der Suchmaschinenprimus dem Browser auch einen integrierten Adblocker.
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Aufgrund der DSGVO müssen Unternehmen immer wissen, wo Daten zu Personen gespeichert sind, um diese bei Bedarf zu löschen. Hierfür eignet sich zum Beispiel ein Consent Management Hub.
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Im internationalen Vergleich zeigt sich die deutsche Wirtschaft beim Einsatz von neuen Technologien recht zögerlich. Vor allem die hohen Datenschutzhürden würden Unternehmen bei der Umsetzung behindern, besagt eine aktuelle Branchen-Umfrage.
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Im Rahmen des Europäischen Datenschutztages hat Facebook eine neue Aufklärungskampagne vorgestellt, mit der Nutzern gezeigt wird, wie Daten verwendet werden und wie User ihre Daten selbst verwalten können.
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Über die Hälfte der deutschen Unternehmen planen für 2018 keine Vollzeitstelle für einen Datenschutzexperten einzuräumen. Dabei sei der Aufwand für die Umsetzung der bald inkrafttretenden Datenschutzgrundverordnung enorm, so der Digitalverband Bitkom.
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