Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Fehlende Sicherheitsexperten sind eine existenzbedrohende Gefahr für Unternehmen. Security-Profis schützen das Firmennetzwerk sowie kritischen Daten und Anwendungen vor Angriffen.
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Justizministerin Katarina Barley verlangt "umfassende Aufklärung" darüber, ob deutsche Nutzer von dem Datenskandal bei Facebook betroffen seien. Hierzu trifft sich Barley mit ranghohen Facebook-Vertretern aus Europa.
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Welche Daten sammelt Facebook von seinen Nutzern - und an wen gibt es diese weiter? Darüber weiß kaum ein User so richtig Bescheid. Der aktuelle Datenskandal ist ein guter Anlass, sich damit gründlich auseinanderzusetzen - und zu handeln.
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Das Jigsaw-Projekt Outline will das Hosten eigener VPN-Dienste vereinfachen. Mit den dazugehörigen Tools lassen sich sichere VPN-Services auf dem eigenen Server oder in der Cloud einrichten.
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Auch Cloud-Dienste sind fehleranfällig oder durch Naturereignissen bedroht. Kurze oder längere Aussetzer sind die Folge. Doch wer die Dienste redundant bezieht, übersteht die Wolkenkapriolen.
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Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff glaubt nicht an die Durchsetzung der neuen Datenschutz-Versprechungen von Facebook-Chef Mark Zuckerberg. Dieser hatte nach dem Skandal um den Datenmissbrauch durch Cambridge Analytica Änderungen angekündigt.
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Jetzt meldet sich auch Mark Zuckerberg im Datenskandal rund um Cambridge Analytica zu Wort. Der Facebook-Chef räumt Fehler ein und verspricht erweiterte Datenschutzmaßnahmen für das soziale Netzwerk. Vielen Politikern reicht das aber nicht.
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Selbst äußert sich Mark Zuckerberg nicht zum Datenskandal um die britische Analysefirma Cambridge Analytica. Die Verantwortlichen seien sich aber des Ernstes der Lage bewusst; man sei hintergangen worden. Nun haben auch noch Aktionäre Klage eingereicht.
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Der TÜV Süd präsentiert die Neuauflage seines Fachpersonals für Datenschutz. Dieses bietet Datenschutzbeauftragten viele Informationen rund um das Thema. Mit dem Relaunch unterrichten die Experten nun auch zur herannahenden DSGVO.
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Facebook hat Cambridge Analytica, Datenanalyse-Firma des Trump-Wahlkampfteams, ausgesperrt. Die Firma und ihre Dachgesellschaft SCL hätten entgegen früheren Zusicherungen bis 2015 gesammelte Informationen über Facebook-Nutzer nicht gelöscht.
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