Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Am zweiten Tag seiner Anhörung im US-Kongress räumt Mark Zuckerberg erneut Fehler ein. Gleichzeitig antwortet der Facebook-Chef auf viele Fragen nur ausweichend.
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Die Landesdatenschutzbeauftragen fürchten um die konsequente Umsetzung der am 25. Mai in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung. In allen 16 Landesbehörden fehlt es dafür an Personal.
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Über 2,6 Milliarden Datensätze wurden laut einem Bericht des Security-Experten Gemalto im Jahr 2017 gestohlen oder kompromittiert. Die meisten Daten stammen dabei aus staatlichen Einrichtungen. Häufigste Ursache sei die Unachtsamkeit von Mitarbeitern.
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Facebook-Chef Mark Zuckerberg signalisierte bei der Anhörung vor dem US-Kongress, dass das soziale Netzwerk eine Bezahl-Variante ohne Werbung bekommen könnte. Zudem gestand er Fehler ein und erklärte, Facebook habe das Ausmaß seiner Verantwortung nicht erkannt.
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Gut sieben Monate nach der Ankündigung geht die Log-in-Allianz Verimi offiziell an den Start. Zu den Funktionen zählen die Möglichkeit, sich über Verimi bei verschiedenen Websites anzumelden, sowie das Videoident-Verfahren.
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Lohnauszüge und vertrauliche Kundendaten: Eine britische Onlinesecurity-Firma hat einen Datensatz von über 1,5 Milliarden frei zugänglichen Dokumenten im Web gefunden.
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Nach dem Datenskandal um Cambridge Analytica ist Facebook-Chef Mark Zuckerberg auf einer wochenlangen Entschuldigungstour. In den nächsten Tagen steht er im US-Kongress Rede und Antwort. Facebook droht dort eine schärfere Regulierung seines Geschäfts.
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Facebook hat einen weiteren Datenanalyse-Anbieter suspendiert. AggregateIQ habe eine Rolle beim Brexit-Referendum gespielt, heißt es. Außerdem bestünden Verbindungen zur Muttergesellschaft von Cambridge Analytica, SGL.
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Nutzer von Facebook werden am Montag (9. April) gespannt auf den Newsfeed schauen. Denn dort sollen sie über die mögliche Weitergabe ihrer Daten aufgeklärt werden.
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Microsoft spendiert seinen Office-365-Kunden neue Sicherheitsfunktionen. Diese umfassen eine Dateiwiederherstellung bei Ransomware-Angriffen, eine erweiterte Verschlüsselung für E-Mails und Anhänge und mehr.
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