Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Die DSGVO wird in wenigen Tagen verpflichtend. Industrievertreter beklagen nun jedoch mangelnde Unterstützung von den Behörden. Der Fokus der Aufklärung habe vor allem bei den Verbrauchern, nicht aber den Unternehmen gelegen.
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Mahnende Worte an die Nutzer gibt es zwar. "Respektiere das Urheberrecht!", sagt Youtube. Nur ist viel zu oft das Gegenteil der Fall. Ob Youtube dafür haftet? Europäisches Recht könnte für die Entscheidung eine Rolle spielen.
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Im Rahmen der am 25. Mai in Kraft tretenden DSGVO müssen Unternehmen einige Umstellungen vornehmen. com! professional zeigt vier absolute Kernforderungen auf, die sich aus der DSGVO für alle Unternehmen ergeben.
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Die Differenzen beim Thema Datenschutz sind auffällig. Microsoft-Chef Nadella etwa begrüßt ausdrücklich die europäische Datenschutzrichtlinie. Er will sein Unternehmen zum moralischen Anführer der digitalen Industrie im 21. Jahrhundert machen.
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Der Countdown für die DSGVO läuft: com! professional zeigt, wie Unternehmen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung binnen weniger Wochen erfüllen können.
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Die DSGVO ist vor allem für KMUs eine große Herausforderung, sagt die DIHK. Die EU-weit geltenden Regeln wären teilweise für große Konzerne geschaffen und die genannten Bußgelder extrem hoch. Eine Präzisierung sei dringend geboten.
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Cambridge Analytica soll die Daten der Facebook-User trotz Aufforderung nicht gelöscht haben. Erst im April 2017 bestätigte das umstrittene Unternehmen, dass es keine "abgeleiteten Daten" von Facebook mehr aufbewahre.
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Als gäbe es nicht schon genug Ärger mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sorgt nun eine kurzfristige Änderung des EU-Rates für Unsicherheit. Der Stein des Anstoßes: das kleine Wort "grundsätzlich".
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Die geplante ePrivacy-Verordnung beunruhigt die Werbebranche. Wenn sie tatsächlich so umgesetzt wird wie im Moment in Brüssel diskutiert, dann kommen auf werbefinanzierte Angebote im Netz harte Zeiten zu.
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Von Analytics-Lösungen können alle Branchen und Unternehmen jeder Größe profitieren. Dennoch zeigen sich speziell deutsche Firmen beim Einsatz von Big Data eher zurückhaltend.
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