Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Am Freitag, dem 25. Mai 2018, ist es so weit: Die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft. Die Branche und die Behörden sind vor allem eins: schlecht vorbereitet. Es droht ein Chaos.
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Nicht nur Menschen, auch Algorithmen können diskriminieren. Die Schuld dafür trägt der Mensch. Entwickler und Anwender müssen sich jetzt der Verantwortung stellen. Zeit für eine Wertedebatte.
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Viele EU-Parlamentarier sind enttäuscht von der Zuckerberg-Anhörung in Brüssel. Der Facebook-Chef sei den meisten Fragen ausgewichen oder habe gar keine Antwort darauf gegeben.
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Die Auswertung massenhaft anfallender Sensordaten erfordert eine besondere Strategie. Verschiedene IoT-Analyseplattformen helfen bei der Verarbeitung der Datenflut.
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Gut zwei Jahre Vorbereitungszeit hat es gegeben, jetzt tickt die Uhr zur Datenschutz-Grundverordnung. Doch das Gros der Unternehmen in Deutschland wird mit der Umsetzung nicht fertig - und erhofft sich Aufschub und Nachsicht.
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Datenschützer warnen vor einer übertriebenen Panikmache wegen der DSGVO. Die Diskussion sei emotional höchst aufgeladen, die Sachkenntnis jedoch recht defizitär. Unternehmen sollten vor allem die wirtschaftlichen Chancen der DSGVO erkennen.
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Mark Zuckerberg ist nun doch bereit, sich den Fragen des EU-Parlaments zu stellen. Wie Parlamentspräsident Antonio Tajani mitteilt, könnte es schon kommende Woche so weit sein. Die Abgeordneten erwarten vom Facebook-Chef eine detaillierte Erklärung zum Datenskandal rund um Cambridge Analytica.
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Die Umsetzung der DSGVO betrifft nicht nur die IT- oder Rechtsabteilung, sondern das gesamte Unternehmen. Deshalb fällt es Firmen oft so schwer, die Vorgaben zu erfüllen.
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Facebook hat rund 200 Apps suspendiert, die im Verdacht stehen mit User-Daten ebenfalls Missbrauch betrieben zu haben. Nun folge eine "gründliche Untersuchung", ob diese Anwendungen tatsächlich Nutzerdaten missbraucht hätten.
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