Der Datenschutz stellt sicher, dass grundsätzlich jeder selbst darüber entscheiden kann, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
In Deutschland ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In den meisten Landesverfassungen wurde inzwischen allerdings eine Datenschutzregelung aufgenommen. Die Hauptprinzipien des Datenschutzes umfassen:
Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (…) sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren (…). [§ 3a Bundesdatenschutzgesetz]
Erforderlichkeit Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit.
Zweckbindung Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.
Der Betreiber des Internet-Knotens De-Cix klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den BND. Dem Bundesnachrichtendienst wird in der Klage vorgeworfen, unrechtmäßig den inländischen Datenverkehr zu überwachen.
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Kaum ist die DSGVO in Kraft, kommt auch schon die erste Klage. Die Internetverwaltung ICANN verklagt den deutschen Domain-Registrierer EPAG, um die Grundsätze der DSGVO in Sachen Domain-Registrierung zu klären.
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Auch für Apples mobile Plattform iOS gibt es viele nützliche Open-Source-Apps. com! professional stellt 22 quelloffene Anwendungen vor, die auf keinem iPhone oder iPad fehlen dürfen.
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Kaum sind die Richtlinien der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung allgemein verbindlich, gehen auch schon die ersten Verbraucherbeschwerden bei den Aufsichtsbehörden ein. Aufs Korn genommen werden dabei derzeit Facebook, Google und Co.
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Nach zweijähriger Übergangszeit ist es dann plötzlich so weit: Heute, am 25. Mai 2018, tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft (DSGVO). Was kommt jetzt auf uns zu?
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Um sich bei Facebook anzumelden, können Nutzer mit der zweistufigen Authentifizierung einen besonders sicheren Weg wählen. Bisher ging dies nur mit hinterlegter Telefonnummer. Doch jetzt wird der zweite Sicherheitscode auch per 2FA-App übermittelt.
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Was weiß ein Unternehmen über mich? Auch Apple macht diese Daten nun Kunden zugänglich. Über ein neues Internet-Angebot lassen sich nun diverse Daten zusammenstellen und herunterladen.
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WhatsApp und Facebook tauschen nun auch die Daten deutscher Nutzer aus. Möglich ist das aufgrund der DSGVO, durch die das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg nicht mehr gültig ist. Dieses untersagte bislang das Teilen der Daten in Deutschland.
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Software-Experte Symantec will ein Forschungszentrum in Saarbrücken eröffnen. Entwickelt werden sollen dort vor allem Technologien, die für mehr Datenschutz und Privatsphäre im Netz sorgen.
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Trend Micro bringt einen neuen iOS-Browser an den Start, der die Online-Privatsphäre der Nutzer in besonderem Maße schützen soll. Der Hersteller verspricht zum Beispiel, dass sämtliche Tracking-Methoden geblockt werden.
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